Heizung ablesen lassen bei Auszug?
Hallo liebe User, zum 31.3.12 ziehen wir aus unserer bisherigen Wohnung aus. Wir heizen mit Öl und haben diese elektronischen kleinen Heizkostenmesser oder wie die sich nennen, an den Heizkörpern. Diese sind von der Firma Ista. Jetzt wollte ich euch mal fragen, ob wir als Mieter das Unternehmen anrufen müssen um die bis zum 31.3 angefallenden Verbrauchswerte ablesen zu lassen, oder ob der Vermieter sich darum kümmern muss. Wenn die rauskommen um abzulesn kostet das doch auch bestimmt was, oder? Wer trägt diese Kosten,Mieter oder Vermieter? Über eure Infos, würde ich mich sehr freuen! Mfg Florian
3 Antworten
Du musst bei Ista anrufen und ablesen lassen, wenn dein Vermieter das machen lässt kann er das ja machen lassen wann er will, z.B. erst im Mai ...
Du bekommst dann eine Abschlussrechnung und fertig. Ich nehme mal an dass du eine Heizkostenpauschale an deinen Vermieter zahlst, das nimmt dann alles seinen ( korrekten ) Weg. Wenn du mit deinem Vermieter keinen Krach hast frag ihn doch einfach, wichtig ist nur dass am 31.3. abgelesen wird.
Heizkostenpauschalen sind unzulässig lt. Heizkostenverordnung. Per Wohnungsübergabe und nicht irgendwann sind die HKV bzw. WMZ abzulesen und die Werte zu protokollieren. Der Mieter sollte davon eine Durchschrift erhalten. bzw. vorsorglich diese selbst notieren. Die Abschlussrechnung kommt dann mit der Jahresrechnung der Betriebskosten für den konkreten Nutzungszeitraum. Hier hätte der V. Zeit bis 31.12.2013.
Da muss der Vermieter sich drum kümmern. Der hat mit denen einen Vertrag.
Die Kosten für die Sonderablesung steht in Eurer Endabrechnung.
Diese Kosten dürfen nicht umgelegt werden!
Die Ablesung muss nicht von ista erfolgen, dass kann auch der Vermieter (oder dessen Beauftragter) selbst und teilt ista des Ergebnis mit. Wenn du selbst beauftragst, bleibst du auf den Kosten sitzen. Die Kosten der Zwischenablesung bei Auszug dürfen in der Regel nicht dem Mieter auferlegt werden (passiert oft mit der Jahresabrechnung der Betriebskosten)).