Ista Abrechnung Original
Hallo Kollegen,
mal ne doofe Frage. Hat ein Mieter immer Anspruch auf das Original der Heizkostenabrechnung von Ista, Techem, Brunata und wie sie alle heißen.
HIntergrund ist - ich muss auch immer ein paar Abrechnungen für den Sondereigentumsmieter machen. Und die Originale der HK-Abrechnung schick ich immer dem Eigentümer. Nun - seit kurzem scannen wir alles was von außerhalb kommt. Aber dieser Ausdruck ist dann ja auch kein Original. Muss ich dann von den Firmen 2 Originale bestellen.
4 Antworten
NEIN! Der Mieter bekommt keine Belege und schon gar keine Originial-Belege, die sind für den Eigentümer, der ja Vertragspartner der Firma ist. Der Mieter hat das Recht, die Originalbelege zu Prüfzwecken einzusehen und mehr nicht!
Nein, der Mieter hat lediglich Anspruch auf Einsichtnahme für das Original beim Vermieter bzw. bei der Verwaltung...
Von ista weiß ich das die die Abrechnungen in 2facher Ausführungen schicken. 1 x für den VM und 1 x für den Mieter. Das Exemplar für den Mieter lege ich immer der Abrechnung bei.
Für diese Frage gibt es keine rechtliche Vorgaben, weder im Mietrecht, noch in der Heizkostenverordnung. Nirgendwo steht, ob Originale oder Kopien auszuhändigen sind.
Empfehlung: Geben Sie Mietern und Wohnungseigentümern die Originale der vom Messdienstleister erstellten Heizkostenabrechnungen. Wenn Sie diese Abrechnungen für Ihre eigene Ablage brauchen sollten, dann machen Sie für sich eine Kopie und und geben Ihren Mieter, die Originale. Kopien könnten bei kritischen Zeitgenossen den Eindruck vermitteln, dass hier nachträglich retouchiert und gemauschelt wurde und das will man doch nicht. Minol und andere Messdienstleister bieten noch bessere Lösungen an: Dort können Sie die Abrechnungsausdrucke zweifach bestellen, dann sparen Sie sich das Kopieren, oder das Online-Archiv nutzen, bei dem Sie sich Einzelabrechnungen jederzeit downloaden können.
Aber eigentlich brauchen Sie die Einzelabrechnungen der Nutzer nicht: Alle guten Mesdienstleister erstellen Einzelabrechnungen für die Nutzer (zur Weitergabe an diese) und zusätzlich eine Gesamtabrechnung, die alle Zahlen zusammengefasst für den Verwalter enthält. Als Verwalter muss man die Einzelabrechnungen der Nutzer nicht zwingend selbst aufbewahren. Die Gesamtabrechnung reicht den meisten Verwaltern aus.
das war zwar nicht meine Frage aber trotzdem danke