Ist Vorsteuer-Abzug möglich bei Amazon (Versandgebühr und Verkaufsgebühr)?
Hallo Leute,
ich bin gewerblicher Händler und verkaufe Überwachungskameras auf Amazon. Wenn jemand eine Kamera über Amazon von mir kauft, dann stelle ich ja eine Rechnung aus, z.B. Netto 50€ und 9,50€ Umsatzsteuer = 59,50€ (Rechnungsbetrag). Der Kunde bezahlt mir zwar die 59,50€, aber Amazon schreibt mir z.B. nur 55€ auf meinem Konto gut. Der übrig gebliebene Betrag von 4,50€, behält Amazon ein, wegen Amazon Verkaufs- und Portogebühr.
Meine konkrete Frage ist, kann ich dann als Unternehmer die Vorsteuer von den Gebühren (4,50€) ziehen? Leider liegt mir eine konkrete Rechnung von Amazon nicht vor. Ich hab nur eine Art Umsatzübersicht. Wie sind denn die Verkaufsgebühren und Vesandgebühren allgemein bei Amazon in Deutschland geregelt? Werden da auch die 19% Umsatzsteuer erhoben?
Wie erfasse ich den ganzen Vorgang buchhalterisch?
1 Antwort
Die Gebühr von Amazon ist in diesem Fall ohne Umsatzsteuer. Der Händler ist in diesem Fall für die Anmeldung und Entrichtung der Umsatzsteuer zuständig, da es sich um eine sonstige Leistung eines im Ausland ansässigen Unternehmers handelt (§ 13b UStG). Die Umsatzsteuer und Vorsteuer in gleicher Höhe trägst du in deiner ganz normalen USt-Voranmeldung ein.
Hier ist noch ein Link, der noch etwas weiterhilft http://www.collmex.de/cgi-bin/cgi.exe?1005,1,help,amazon_abrechnung