Ist Vorsteuer-Abzug möglich bei Amazon (Versandgebühr und Verkaufsgebühr)?

1 Antwort

Die Gebühr von Amazon ist in diesem Fall ohne Umsatzsteuer. Der Händler ist in diesem Fall für die Anmeldung und Entrichtung der Umsatzsteuer zuständig, da es sich um eine sonstige Leistung eines im Ausland ansässigen Unternehmers handelt (§ 13b UStG). Die Umsatzsteuer und Vorsteuer in gleicher Höhe trägst du in deiner ganz normalen USt-Voranmeldung ein.

Hier ist noch ein Link, der noch etwas weiterhilft http://www.collmex.de/cgi-bin/cgi.exe?1005,1,help,amazon_abrechnung