Ist Schüler-Bafög auf Barunterhalt anrechenbar?
Meine minderjährige Tochter lebt bei Ihrer Mutter und bezieht Barunterhalt von mir sowie Schüler-Bafög. Kann der von mir geleistete Barunterhalt gemindert werden?
3 Antworten
Das Schülerbafög ist jeweils zu Hälfte auf den Bar- und den Betreuungsbedarf anzurechnen. Sofern kein Mangelfall vorliegt reduziert sich der Unterhalt daduch entsprechend.
Zwar ist BAföG als "Einkommen" zu werten, welches auf den "unterhaltsrechtlichen Bedarf" des Kindes angerechnet wird, aber es wird ja nur gewährt, wenn Eltern ihrer Unterhaltsverpflichtung nicht oder nicht in vollem Umfang nachkommen (können).
Würdest du den ihr zustehenden Mindestunterhalt zahlen (können), würde sie also gar kein BAföG erhalten.
Wurde dein Unterhalt bei der Berechnung des BAföG- Anspruches berücksichtigt, kannst du diesen also nicht mindern....
Ich zahle den korrekten Unterhalt laut DT, zudem sind beide Elternteile berufstätig.
ja sicher, Bafög ist Einkommen des Kindes und um diesen Betrag mindert sich der zu zahlende Unterhaltsbetrag.
Das kommt darauf an, wie hoch die Leistung ist, und ob der Unterhaltsanspruch durch das Bafög voll gedeckt ist - falls nicht, musst Du die Differenz zahlen.
Die Berechnungsgrundlage für den Unterhaltsanspruch Deiner Tochter ist die Düsseldorfer Tabelle
http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/infos/Duesseldorfer\_tabelle/Tabelle-2016/
Auch wenn der Unterhalt bereits in der Berechnung des Bafög berücksichtigt wurde?