Ist Rassismus strafbar?

7 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Eine Einstellung kann unmenschlich und dumm sein, aber sie ist nicht strafbar. Das wird sie erst, wenn man sie auslebt, in dem man z.B . Volksverhetzung betreibt, die Menschenrechte verletzt oder einen anderen Menschen aufgrund seiner Nationalität oder Religion in seinen gesetzlich verankerten Grundrechten verletzt. Es ist wie bei der Pädophilie. Jemand kann diese Neigung haben, wird aber erst durch entsprechendes Ausleben zum Straftäter.

officialKT7 
Beitragsersteller
 03.03.2016, 12:50

Mir wurde gesagt ich solle mein T-Shirt verbrennen von meinem Heimatland (Kroatien) während ich es trage. Ich habe dieser Person nie was gemacht...

Hefti15  03.03.2016, 12:59
@officialKT7

Ernsthaft, sei mal nicht so "dünnhäutig". Selbsttrend kann man auf solche Sprüche verzichten, aber mal ganz ehrlich.... Bei so einem Spruch braucht man doch wirklich kein großes Fass aufmachen.

Rassismus bzw. rassistische Äußerungen können einige Straftatbestände erfüllen.

Zum einen kommt Beleidigung in Betracht, § 185 StGB. Diese Straftat ist aber nur dann gegeben, wenn wirklich jemand beleidigt wurde. Ein Gespräch von zwei Nazis untereinander im stillen Kämmerlein ist keine Beleidigung, egal wie menschenverachtend die beiden reden.

Es kommen aber auch andere, "schlimmere" Stratatbestände in Betracht. Wer zum Beispiel verfassungsfeindliche bzw. verfassungswidrige Organisationen unterstützt, ihre Zeichen benutzt oder ihre Propagandamittel verbreitet, macht sich nach §§ 84 ff. StGB strafbar.

Man könnte ebenfalls an § 111 StGB denken, das öffentliche Auffordern zu Straftaten. Wer in seiner rechten Hetze (das ist nur ein Beispiel, man kann wegen dieser Straftat auch für Aufforderungen zu Straftaten, die mit Rassismus nichts zu tun haben, bestraft werden) andere dazu auffordert, Straftaten zu begehen, wird bestraft wie der Anstifter zu diesen Taten.

Schließlich kommt noch § 130 StGB in Betracht, die Volksverhetzung. Wer sich rassistisch äußert, wird am ehsten gegen diese Vorschrift verstoßen.

Das Problem bei (fast) allen dieser Straftaten ist, dass im Grundgesetz das Recht auf freie Meinungsäußerung verankert ist, Art. 5 GG. Doch dieses Recht hat eben auch Grenzen. Wann diese genau überschritten werden, kann nicht pauschal gesagt werden. Du machst dich beispielsweise nicht strafbar, wenn du forderst, alle Ausländer auszuweisen. Wenn du aber anfängst, andere mit deinen Aufforderungen aufzuwiegeln, den "öffentlichen Frieden störst" oder andere mit rassistischen Äußerungen beleidigst, dann wird die freie Meinungsäußerung zu einer Straftat. Hier muss jedes Mal der Kontext betrachtet werden und jede Situation als Einzelfall beurteilt werden.

Noch zu deinem Beispiel: Wenn jemand sagt, alle schwarzen seien sch****e, dann kommt es eben auf die Situation an, ob diese Äußerung strafbar ist.

Sagst du es in Gegenwart eines oder mehrerer Schwarzer, dann wirst du wahrscheinlich wegen Beleidigung dran sein. Ist kein Schwarzer da, kommt eine Beleidigung wahrscheinlich nicht mehr in Betracht, weil du nur eine zahlenmäßig nicht definierbare Personengruppe beleidigt hast, was nicht strafbar ist. Dann kannst du aber immer noch wegen Volksverhetzung belangt werden, wenn die zusätzlichen Voraussetzungen des § 130 StGB erfüllt sind. Du siehst, dass auch eine konkrete Äußerung nicht pauschal behandelt werden kann, sondern alles in der jeweiligen Situation betrachtet und beurteilt werden muss.

Hallo

wegen solcher Aussagen kannst du angezeigt und verurteilt werden. 

Es gibt keine "Grenze" die du überschreiten könntest um dann als Rassist zu gelten. Das kommt immer auf die Situation an. 

°LG

officialKT7 
Beitragsersteller
 03.03.2016, 12:48

Ich hab neulich auf Social Media gelesen (Instagram) dass einer sagte ,,Alle Ausländer müssen abgeschoben werden und sind schlimm usw" hat der sich Strafbar gemacht?

Hefti15  03.03.2016, 12:57
@officialKT7

Ich glaube, so wie du es gerade formulierst, ist es keine Straftat. Das dürfte noch unter die Meinungsfreiheit fallen.

Selbstredend werden hier alle Ausländer pauschal behandelt. Anderseits leben wir in Deutschland. Grundsätzlich sind da alle Besucher eben das: Besucher. Wir als dt. Bevölkerung können uns Gedanken machen, wer uns besuchen sollte. Und eine extreme Auslegung wäre: Keiner.

Das so eine Entscheidung falsch wäre, steht außer Frage und ebenfalls, dass sowas mit EU Recht gar nicht vereinbar wäre...

Es ist nur strafbar, wenn der besagte Rassismus auch ausgelebt wird. Solange man ihn nicht preisgibt, ist es nicht strafbar.

Ich glaube dein Denkansatz ist falsch. Rassismus bzw. Fremdenfeindlichkeit sind ja eine Einstellungssache. Selbstredend ist der Begriff eindeutig definiert.

Nur ist es m.M. so, dass man für seine "Einstellung" keine Strafe zu befürchten hat. Erst die Tat würde zu so einer führen.

Also, solange ein Rassist sich seinen Quark "nur" denkt, hat er m.M. nach nichts zu befürchten. Erst wenn er z.B. andere "rassistisch" beleidigt oder aus "rassistischen" Gründen z.B. ein Flüchtlingsheim ansteckt, dann droht ihm eine Straft.