Wie strafbar ist es nackt im Wald zu baden?
Rein theoretisch betrachtet:
Wenn man zum Beispiel im Wald eine Art Teich findet und sich dort für 5 Minuten abkühlt, dann das Wasser verlässt und sich das Grünzeug von den Genitalien pickt und genau dann von zwei Kindern und ihrer Mutter entdeckt wird.
Wenn der Wald keiner Privatperson, sondern höchstens, wenn überhaupt, der nächsten angrenzenden Stadt oder so gehört, kein Schwimmverbot ausgesprochen wurde und man eher unwahrscheinlich gesehen werden kann, weil der Teich ungefähr 15+ Meter weit weg vom Fußgängerweg liegt.
Man beabsichtigt nicht gesehen zu werden und gegebenenfalls dadurch erregt zu werden (Stichwort Exhibitionismus). Man beabsichtigt generell nicht gesehen zu werden, man will sich nur abkühlen und dabei die Kleidung nicht nass machen.
Was meint ihr, wie würden dann die Zuständigen mit einer Anklage durch die Mutter aufgrund von Exhibitionismus umgehen?
12 Antworten
Eine Anklage würde nicht zugelassen, da keine sexuelle Handlung vorliegt und somit eine Verurteilung i. S. d. "Erregung öffentl. Ärgernisses" nicht in Frage kommt.
Auch die Ordnungswidrigkeit der "Belästigung der Allgemeinheit" kommt nicht in Betracht, da eine Mutter keine Allgemeinheit darstellt und es Kindern völlig egal ist, ob jemand nackt ist. Sie nehmen auch keinen Schaden, wenn sie nackte Menschen sehen.
Nachtbaden ist nicht verboten, solange nicht ausdrücklich darauf hingewiesen wird. Aber eben auch nicht ausdrücklich erlaubt. So wie Du die Situation schilderst, wird aber kein Richter oder Staatsanwalt Interesse entwickeln, die Sache weiter zu verfolgen.
Nacktheit ist nicht verboten. Man kann sich ja vom Weg wegdrehen, wenn man merkt, dass jemand kommt.
Generell gilt, wo kein Kläger da kein Richter. Wenn du dich also nicht daneben benimmst wird sich da auch niemand beschweren und du hast nichts zu befürchten. Und wenn sich jemand beschwert, zieh dich an und geh weg. Da wird dich ja keiner festhalten oder so...
Denke mit Exhibitionismus käme man unter den Umständen nicht durch. Das ist nunmal etwas völlig anderes. Eine "Erregung öffentlichen Ärgernisses" wäre es auch nicht, dafür fehlen schon die sexuellen Handlungen. Strafbar wäre hier sicherlich gar nichts. Maximal könnte man über eine Ordnungswidrigkeit (Belästigung der Allgemeinheit) reden. Wobei fraglich ist, ob eine Frau mit zwei Kindern schon die Allgemeinheit darstellt und sich zurecht "belästigt" fühlt, wenn sie zufällig an einem halb versteckten Teich jemanden beim nacktbaden erwischt.
15m vom Weg klingt nicht wirklich nach gut versteckt. Und mal einfach so irgendwo nackt reinsteigen ist auch eher die Ausnahme. Ich tippe auf "Erregung öffentlichen Ärgernisses" im Bereich unter 500€.
Öffentlichkeit im Wald? Großes Volksfest oder einfach nur ein vom Anblick nackter Menschen traumatisierter braver Bürger?
Für eine strafbare "Erregung öffentlichen Ärgernisses" fehlt die sexuelle Handlung.
nein, denn das Argument der Gegenseite wird sein, daß man bei 15m jederzeit mit Beobachtern hätte rechnen müssen und die Tatsache, daß gleich nach ein paar Minuten eine Family mit Kindern aufgetaucht ist, belegt eindeutig, daß dieser Ort nicht geeignet war.
Das der Ort nicht geeignet war, streite ich nicht ab. Nur, irgendwo sieht man auch das, was man sehen will. Denke ich zumindest.
Wenn meine Nachbarin breitbeinig nackt auf ihrem Balkon sitzt muss ich auch nicht hinsehen. Wenn ich aber hinsehe, dann ist es mein Problem, wenn ich mit dem Anblick nicht umgehen kann.
Deswegen die Frage, ob Gebüsch reicht. Wäre nichts da, wäre es viel offensichtlicher, weil man direkt alles hätte sehen können. So ist es durchaus auch von Interesse, wie die Person, die den Badenden gesehen hat, reagiert. Kinder sind da wohl etwas unbefangener, aber auch neugieriger als Erwachsene.
(Ich hoffe, ich habe die richtigen Worte gewählt und man kann mich verstehen. Manchmal entgleisen sie mir....)
nein, das ist schon völlig in Ordnung und du hast im wesentlichen auch recht. Aber nein, du hast nicht die richtigen Worte gewählt. Mein Tipp: Wenn da irgendein Kleinbetrag wegen Störung der öffentlichen Ordnung kommt, bezahl schnell und die Sache ist passe. Wenn du auch nur irgendwie hattest absehen können, daß unter Umständen vielleicht jetzt gerade Kinder vorbeikommen. dann sind wir im Bereich der sexuellen Nötigung und mit deinen Worten "Kinder sind da wohl etwas unbefangener, aber auch neugieriger" redest du dich selbst um Kopf und Kragen.
Was ich mit den Kindern meinte ist, dass sie nicht unbedingt weggucken, sondern sich das je nach Alter anschauen, wegen der Neugier. Sie denken da noch anders darüber. Und dann hat man so oder so verloren, weil man das als Erwachsener eigentlich vermeiden sollte/könnte. Ich würde das auch eher nicht sagen, wenn ich jetzt tatsächlich eine Anzeige hätte und eingeladen würde. Das wäre ein Schuss ins eigene Knie.
Absehbar war es nicht, da es im Beispiel um die Mittagszeit ging, in der viele Kinder noch oder gerade aus der Schule kommen. Es sei denn, es sind Sommerkinder, die erst mit 7 eingeschult werden oder sie sind krank, in den Ferien, etc. was gerade wohl nicht zu erwarten ist, würde ich jetzt mal behaupten.
wie gesagt, versuche dich nicht als Kinderpsychologe, sondern schau, daß du einigermaßen billig aus der Sache raus kommst. Viel Glück.
Es nicht strafbar, sich nackt an einem Teich aufzuhalten oder zu baden. Völlig egal, wie gut oder schlecht der versteckt ist oder inwieweit man damit rechnen muss, das jemand vorbei kommen und es sehen könnte. Man darf lediglich nicht die Allgemeinheit damit belästigen. Eine einzelne Person oder auch eine Mutter mit Kindern, die ihn zufällig "erwischt" stellt wohl kaum die Allgemeinheit dar. Das es an "sexueller Nötigung" grenzt, wenn man nicht alles daran setzt zu verhindern, dass Kinder einen nackt sehen können, ist schon ziemlich kurioser Unsinn.
Und natürlich sind Kinder noch unbefangen und auch neugieriger, sofern sie es nicht kennen. Die haben kein Problem mit dem Anblick einer nackter Person und erleiden auch keine Schäden dadurch. Solcher Unsinn kommt von den Eltern, die Nacktheit als was sexuelles ansehen und meinen, ihre Kinder davor schützen zu müssen.
Danke für deinen Beitrag, aber ich denke nicht, daß man immer und überall in D nackt herumlaufen darf. Insofern wird man auf Grund der örtlichen Begebenheit entscheiden müssen (die wir nicht kennen). Es gibt auch nichts dagegen einzuwenden, daß Kinder unbefangener mit Situationen umgehen. Trotzdem ist es meine Empfehlung, nichts dergleichen zu argumentieren. Bei Kindern und fremden nackten Männern schrillen überall (und leider manchmal auch zu recht) die Alarmglocken. Aber im Wesentlichen steht es Aussage gegen Aussage und mit etwas Glück kommt er billig aus der Sache.
Doch, darf man. Es gibt kein Gesetz, welches es verbieten würde. Du kannst sogar splitternackt durch die volle Innenstadt laufen. Solange sich nicht mehrere Leute darüber beschweren und sich dadurch belästigt fühlen, ist es legal.
Ja in der Situation selbst würde ich auch nicht diskutieren und argumentieren, aber hier sind wir ja nicht in der Situation. Er würde sicher nicht nur "billig", sondern sogar "kostenlos" aus der Sache kommen. Er hat nunmal nichts strafbares gemacht und was bei Eltern für Glocken läuten ist dabei völlig unerheblich. Wie gesagt, wäre das (wenn überhaupt) eine kleine Ordnungswidrigkeit, bei der wahrscheinlich ausser der Bitte eine Hose anzuziehen oder einem Platzverweis nicht viel passiert.
ist nicht einschlägig
Auch nicht, wenn der Blick auf den Teich durch Pflanzen wie Gebüsch und sowas weitgehend verdeckt wird?