Ist privat schreckschuss waffe verkaufen legal und hat man irgendwelche Konsequenzen ?

4 Antworten

Kommt immer darauf an, an wen du die verkauft hast.

Der Verkauf solcher Waffen ist NUR an Personen über 18 Jahren erlaubt und wenn sie im Besitz des "kleinen Waffenschein" ist.

Wenn du das nicht geprüft hast, kannst du natürlich Ärger bekommen.

Hast du alles beachtet und einen Kaufvertrag gemacht, kann dir nichts passieren.

Derwuchs47 
Beitragsersteller
 01.03.2017, 20:41

Hab leider kein Kaufvertrag gemacht ist das schlimm?

Deepdiver  02.03.2017, 05:30
@Derwuchs47

kommt dann auf das Alter des Käufers an.

Ist der unter 18, kannst du erhebliche Probleme bekommen, wenn der damit Mist baut.

Die person muss mind. 18 sein der kleine waffenschein muss aber nicht vorhanden sein der transport darf nur in verschlossenen behältnis getrennt von der munition verkauft/getragen werden (wenn kein kleiner schein vorhanden ist) der verkauf aber wie gesagt ist unabhängig vom kleinen schein der schein ist ledeglich da um die waffe VERDECKT zu tragen erlaubt aber nicht das schiessen!

lt. dem was ich in einem wiki artikel gelesen habe, ist der reine besitz ab dem vollendeten 18. lebensjahr der pistole frei.

ich denke, das ganze hängt vom alter des käufers ab.

wenn alt genug, ist er selbst verantwortlich, was er damit tut.

(alle Angaben natürlich ohne Gewähr)

Deepdiver  02.03.2017, 05:31

Der Besitz ist ab 18 Jahren frei. Lediglich muss er einen "Kleinen Waffenschein" haben.

eldorim  02.03.2017, 07:32
@Deepdiver

Den muss er nur haben, wenn er die Pistole ausserhalb seiner Wohnung bzw Grundstück mit sich führt, oder auf seinem Grund und Boden einsetzen will.

Wenn Sie nur daheim im Schrank liegt, benötigt er keinen.

eldorim  02.03.2017, 07:40
@eldorim

Schießen darf er auch mit Waffenschein nicht woanders. Der Kauf ist erlaubnisfrei, d.h. kein WS wird zum Erwerb benötigt. Derwuchs47 hat also nichts zu befürchten, es sei denn der Käufer war minderjährig.

Na, stell dir vor du hättest dem auch noch eine Dose Zahnstocher verkauft !

DAS wäre dann aber deutsch-politisch-fürsorglich betrachtet wohl ein Fall für das KRIEGSWAFFEN-KONTROLLGESETZ !