Ist mein Vater weiterhin Unterhaltspflichtig bei Studienabbruch?
Hallo,
Zunächst Infos zu meinem Fall:
- Ich bin 26 und studiere Lehramt (Gymnasium). Ich bin im 12. Semester (Regelstudienzeit 9-11 Semester hier in Bayern)
- Ich erhalte Unterhalt von meinem Vater zu dem er gesetzlich verpflichtet ist. 670€ nach Düsseldorfer Tabelle (verdient auch gut).
- Ich möchte mein Studium abbrechen, und werde meine Studienleistungen auf einen Bachelor komplett übertragen können, und möchte im nächsten Semester auch gleich mit dem Master of Arts anfangen (wo ich auch noch einige Kurse einbringen kann)
- Da ich dieses Höchstmaß beziehe und schon über 25 bin darf ich im Jahr nur 624€ aus Nebeneinkünften verdienen. Jeden Euro den ich darüber hinaus verdienen würde, würde meinem Vater 1 zu 1 abgezogen werden.
Nun zum Fall: Ich möchte das Lehramtsstudium (Englisch/Geschichte) nicht fortführen auch wenn ich kurz vor dem Abschluss (Staatsexamen) stehe. Ich möchte mich umorientieren und mich vollständig auf Englisch (als Master) konzentrieren weil es meine absolute Stärke ist. Während meines Studiums hat mein Vater immer sehr viel Druck gemacht wegen der Vollendung meines Studiums (absolut verständlich), aber ich möchte diesen Druck nicht mehr haben. Ich bin sehr unglücklich mit dem Lehramt, aber bin jetzt reif genug meinem Vater damit richtig zu konfrontieren (es gab Versuche in der Vergangenheit) und ihm klarzumachen, dass ich diesen Weg nicht mehr weitergehen möchte.
Das mag sich jetzt auch etwas ungewöhnlich anhören, aber ich möchte von meinem Vater unabhängig sein, und hoffe dass er nicht mit einer Unterhaltspflichtigkeit gegen meine Entscheidung argumentieren kann. Ich möchte mein Studium (wenn möglich) selbst finanzieren und diesen Druck dadurch nicht mehr haben. Ich möchte dass er weiß, dass ich Alles ernst nehme und nicht nur monatlich Geld beziehe und den Einstieg ins Berufsleben hinauszögere.
Deshalb die Frage: Ist mein Vater denn noch Unterhaltspflichtig wenn ich mein Studium jetzt abbreche und mich umorientiere? Wäre ich von ihm unabhängig und könnte mein Studium wieder durch Nebeneinkünfte selbst finanzieren? Darf er mir denn z.B. weniger Unterhalt zahlen, damit ich auch mein Studium aus Nebeneinkünften zumindest mitfinanzieren kann? (Beispiel: Bisher 670€ gesetzlich verpflichtet. Nun nach Abbruch und Umorientierung zahlt er z.B. 250€ (freiwillig?) und ich kann den Rest selber verdienen?
Das wäre mir sehr wichtig.
Vielen Dank im Voraus
6 Antworten
also. niemand wird gezwungen unterhalt anzunehmen. wenn du der meinung bist, dir den stress der selbstfinanzierung anzutun: bitte schön.
m.e. viel wichtiger ist jedoch die frage, wie sich die beziehung zu deinem vater auf lange sicht gestalten soll.
mfg
Grundsätzlich dar ein Student einmal das Studienfach ändern, wenn er merkt, dass dies nicht seinen Begabungen oder Interessen entspricht. Da die Eltern natürlich nicht endlos Unterhalt zahlen sollen, sagt die Rechtsprechung, dass ein solcher Studienfachwechsel hinzunehmen ist, wenn dadurch nicht mehr als maximal 4 Semester verloren gehen. Normalerweise sagt man deshalb, dass ein Studienfachwechsel spätestens im 4. Semester nicht schädlich ist. Du hast geschrieben, dass Die bei einem Wechsel Deine bisherigen Leistungen anerkannt werden. Du schreibst allerdings nicht, wie viele Semester Du jetzt noch dranhängen musst. Wenn das nicht mehr als vier Semester sind, sehe ich grundsätzlich keine Probleme. Solltest Du beweisen können, dass Dein Vater dich gedrängt hat, in einem eigentlich ungeliebten Studienfach zu bleiben, so hat Du zusätzlich gute Argumente dafür, dass der Unterhaltsanspruch auch nach einem Wechsel weiter besteht. Am Besten wäre es aus meiner Sicht, Du würdest Dich mit deinem Vater darauf einigen, dass er Dir entweder für sagen wir 4 Semester weiter den vollen Unterhalt zahlt, oder dass Du neben arbeitest, sich dadurch der Unterhalt reduziert und er Dir für längere Zeit Unterhalt zahlt. Dreierlei ist noch anzumerken: Erstens: der Satz von 670,- Euro ist veraltet. Derzeit beträgt der Unterhaltsbedarf eines Studenten laut Tabelle 735,- Euro. Zweitens: Für volljährige Kinder sind grundsätzlich immer beide Eltern unterhaltspflichtig. Auch Deine Mutter muss sich also am Unterhalt beteiligen, falls sie mindestens 1.300,. Euro netto monatlich verdient. Das könnte Dein Vater u.U. als Gegenargument nehmen. Drittens: wenn Du neben dem Studium etwas verdienst, so wird dies nicht 1:1 auf den Unterhalt angerechnet. Zum einen kannst Du vorab 5% Pauschale abziehen für Fahrtkosten zur Arbeit usw. Zum anderen wird der Rest nur zur Hälfte angerechnet, da Du ja als Student eigentlich gar nicht zu einer Nebentätigkeit verpflichtet bist.
Vielen Dank! Das habe ich gesucht! Es wären jetzt dann statt nur noch 1 Semester eben 3 Semester
Vielleicht hilft dir das weiter, was ich auf:
gefunden habe:
Studenten können von ihren Eltern Unterhalt verlangen, solange die
durchschnittliche Studiendauer nicht wesentlich überschritten wird. Die
durchschnittliche Studiendauer kann aber hier nur ein grober
Anhaltspunkt sein. So hat das OLG Koblenz entschieden, dass auch eine
Studentin im 16. Fachsemester noch unterhaltsberechtigt ist, wenn sie
ihr Studium nachweisbar zielstrebig betrieben hat, das Grundstudium sehr
schnell absolviert hat, ihre Eignung durch entsprechende Noten
nachgewiesen hat und in erster Linie wegen mehrfacher schwerer Krankheit
daran gehindert worden ist, das Studium zügig zum Ende zu bringen.
Auch
Studenten billigt der Gesetzgeber eine gewisse Umorientierungsphase zu.
So wird ein Fachwechsel in den ersten drei Semestern im Regelfall nicht
dazu führen, dass der Unterhaltsanspruch als verwirkt anzusehen ist.
Für eine Promotion wird aber regelmäßig kein Unterhalt geschuldet. Nach
Beendigung des Studiums müssen junge Akademiker nach einer
Bewerbungsfrist von drei Monaten ein Beschäftigungsverhältnis antreten.
Über diese Frist hinaus schulden Eltern keinen Unterhalt mehr.
du willst jetzt einen fachrichtungswechsel durchführen. deinen unterhalt willst du selbst verdienen und den unterhalt nicht mehr haben. wenn du das kannst dann tue das doch. wenn du es dir leisten kannst u. die zeit hast, dann ist das dein ding.
nur habe im blick, wann du mit deinem studium fertig bist und wie alt du im vergleich zu kollegen jetzt schon bist.
Soweit ich das weiß ist er nur bei Erststudium unterhaltspflichtig, sprich seine Unterhaltspflicht müsste wegfallen.