Ist mein Vater dazu verpflichtet in meinem 'Übergangsjahr' Unterhalt zu zahlen?

3 Antworten

Der Unterhaltspflichtige kann darauf bestehen, dass du deine Ausbildung zügig planst und anstrebst.

Wenn du ein Jahr "Auszeit" nimmst, musst du dich selbst finanzieren, 

Du bist ja alt genug um zu arbeiten.

mrsmida 
Beitragsersteller
 26.04.2016, 11:54

Ich arbeite schon seit ich 16 bin und habe auch in dem Jahr 'Auszeit' nicht damit aufgehört. Im Gegenteil, ich habe 3 Monate Vollzeit gearbeitet. 
Das heißt, auch wenn ich nur einen Nebenjob habe, habe ich kein Recht auf Unterhalt bis ich meine Ausbildung beginne?

DerHans  26.04.2016, 11:55
@mrsmida

Dann ist dir aber schon klar, dass dein Einkommen auf den Unterhaltsanspruch verrechnet wird?

mrsmida 
Beitragsersteller
 26.04.2016, 12:03
@DerHans

In wiefern wird das berrechnet? Soweit ich weiß, bekomme ich schon den Mindestunterhalt

DerHans  26.04.2016, 12:47
@mrsmida

Sobald du für dich sorgen kannst, ist dein eigenes Einkommen vorrangig zu deinem Unterhaltsanspruch.

Deine Übergangszeit ist vorbei und dann hast du als volljähriges Kind vorrangig selber für deinen Unterhalt zu sorgen,du musst dich also um Arbeit bemühen,der hättest du auch in deiner Bewerbungszeit nachgehen können,nur wenn du nachweislich alles Mögliche zumutbare versucht hättest in Beschäftigung zu kommen hättest du Unterhalt beanspruchen können !

Ab deinem 18 Lebensjahr sind dir dann aber beide Elternteile zum Barunterhalt verpflichtet,wenn du Ausbildung suchend gemeldet bist steht deinen Eltern / dir auch Kindergeld zu.

Einen Anspruch auf Unterhalt hättest du dann ggf.ab Beginn der Ausbildung wieder,dass kommt dann auf die Höhe deiner eigenen Netto Vergütung an,denn die wird dir abzüglich von in der Regel 90 € für Aufwendungen wegen der Ausbildung auf deinen Unterhaltsbedarf angerechnet,so wie dein Kindergeld auch.

mrsmida 
Beitragsersteller
 26.04.2016, 12:24
..'du musst dich also um Arbeit bemühen,der hättest du auch in deiner Bewerbungszeit nachgehen können,nur wenn du nachweislich alles Mögliche zumutbare versucht hättest in Beschäftigung zu kommen hättest du Unterhalt beanspruchen können !'

Wie ich auch oben schon erwähnt habe, war ich die ganze Zeit NIE 'arbeitslos'. Ich habe schon während meiner Schulzeit gekellnert (auf Minijob Basis), danach als Aupair gearbeitet, danach (während meiner Bewerbungszeit) wieder gekellnert, und nach dem Unterschreiben des Arbeitsvertrages 3 Monate Vollzeit bei der Post. Ich habe (das sagen u.a. die Bestimmungen des Jobcenters, wenn man sich ausbildungsplatzsuchend meldet) seit August jeden Monat min. 3 Bewerbungen abgeschickt und wie oben auch schon geschrieben mehrere Gespräche, Einstellungstests etc. und hatte letztendlich das Glück mich zu meinem Wunschausbildungsplatz entscheiden zu können (Nachdem die Berwerbungsverfahren vorrüber waren, was nun mal seine Zeit dauert!) Also was bitte hätte ich noch tun sollen, damit ich da Recht gehabt hätte Unterhalt zu bekommen?? 

Trotzdem vielen Dank für die Antwort!

Interesierter  26.04.2016, 12:39
@mrsmida

Hast du die Höhe deiner jeweiligen Einkünfte angegeben?

Falls nicht, musst du aufpassen. Dann könnte dein Vater zu unrecht bezogene Unterhaltsleistungen wieder zurückfordern.

isomatte  26.04.2016, 12:43
@mrsmida

Selbst wenn du dem Grunde nach Anspruch auf Unterhalt gehabt hättest,würde dein Einkommen ab 18 dann auf deinen Unterhaltsanspruch angerechnet !

Also hätte dein Vater bzw. deine Eltern in den 3 Monaten Vollzeitbeschäftigung schon mal keinen Unterhalt mehr leisten müssen.

Und da du ab 18 dann vorrangig für deinen Unterhalt selber aufkommen musst,wenn du z.B. nicht noch die Schule besuchen würdest,wird dein Einkommen voll auf den Unterhaltsanspruch angerechnet.

Wenn du also noch bei deiner Mutter wohnst,kannst du anhand des zuvor bezogenen Unterhalts vom Vater laut Düsseldorfer Tabelle deinen Unterhaltsanspruch einsehen.

Dann wüsstest du was dir an Unterhalt zustehen würde und wenn deine Mutter nicht leistungsfähig wäre und dein Vater dir angenommen vorher 350 € zahlen musste,du aber angenommen jeden Monat 400 € verdient hättest,dann stünde dir vom Vater gar nichts mehr zu.

Das was du hättest tun können hast du sicher nach der Meldung als Ausbildung suchend schon gemacht,darauf hat dann das Jobcenter bzw.die Agentur für Arbeit schon geachtet,dass du ausreichend Bewerbungen vorweist.

Etwas anderes hättest du nicht machen können,einer Beschäftigung bist du ja deinen Angaben zu folge nachgegangen um deinen Unterhaltsbedarf so gut es geht selber zu decken,nur wenn dir das nachweislich nicht gelungen wäre,hättest du zusätzlich ggf.Unterhalt beanspruchen können.

mrsmida 
Beitragsersteller
 26.04.2016, 12:47
@isomatte

Vielen Danke für die ausführliche Erklärung!

Du bekommst erst wieder Unterhalt, wenn du die Ausbildung antrittst. Ausserdem wird dein Einkommen (Ausbildungsvergütung, evtl. Kindergeld) auf die Unterhaltsverpflichtungen angerechnet.

Bis 01.09. wirst du demnach von deinem Vater nichts bekommen. Danach wahrscheinlich auch nicht oder zumindest nicht viel.

Es wäre daher ratsam, wenn du dich um eigene Einnahmequellen kümmern würdest, um deinen Lebensunterhalt selbst zu verdienen.

mrsmida 
Beitragsersteller
 26.04.2016, 12:54

Wie in anderen Kommentaren erwähnt, kümmere ich mich bereits (und schon immer) um andere Einnahmequellen. Es ist schließlich nicht so, dass ich den Unterhalt aus Spaß zum Party machen brauche. Ich werde ausziehen, muss Miete, Essen etc zahlen. Und das ist nicht gerade leicht, wenn man nur die Ausbildungsvergütung bekommt. Deshalb bin ich auf den Unterhalt angewiesen, und während meiner Ausbildung steht er mir auch zu. Es ging lediglich um die Zeit davor.

Interesierter  26.04.2016, 13:02
@mrsmida

Nu mach mal langsam, ich wollte dir hier nichts Böses, sondern wollte dir einfach die Sachlage erklären.

Grundsätzlich steht dir Unterhalt nur während der Ausbildung zu. Das wäre nach Beendigung der Übergangszeit erst wieder ab dem 01.09.

Weiter wird eigenes Einkommen abzüglich der Freibeträge mit dem Unterhalt verrechnet. Wenn du also in der Vergangenheit schon selbst Geld verdient und dieses Einkommen nicht angegeben hast, ist davon auszugehen, dass die Sätze, die du in der Vergangenheit bezogen hast, zu hoch waren und hier sogar eine Rückforderung im Raum steht. 

Da du bis zum 01.09. nichts bekommst und danach auch nur mit geringen Sätzen rechnen kannst, solltest du dich nach Einnahmequellen umschauen, denn an Unterhalt wirst du nicht viel kriegen.