Ist man zum Betreuungsuntermalt verpflichtet?
Ist man als Vater zum Betreuungsunterhalt verpflichtet, auch wenn die Mutter es nicht einfordern möchte? Sie hat wegen des Kindes ihre Ausbildung abgebrochen und war davor noch Schülerin. Der Vater ist vollverdienend, sie waren aber nie zusammen. Sie möchte nicht, dass ihr "Ex-Partner" ihr über den Kindesunterhalt hinaus zu weiteren Zahlungen verpflichtet ist. Sie hat sich für das Kind entschieden und will den Mann nicht über den selbstverständlichen Kindesunterhalt hinaus mit Zahlungen belasten. Jedoch bezieht sie nun gezwungener Maßen Hartz 4. Kann es sein, dass das Amt nun von ihrem Ex selbst den Betreuungsunterhalt verlangt und ihr weniger oder kein Hartz-4 zahlt, wenn der Mann genügend verdient? Gibt es Möglichkeiten oder eine rechtliche Grundlage, um gegen die Entscheidung des Amts vorzugehen? 2. Können sich beide Parteien später unabhängig von Hartz 4 gegen das Betreuungsgeld entscheiden? Es kann doch nicht sein, dass der Staat den Vater dazu zwingt, wenn die Mutter es nicht verlangen will. Danke für die Auskunft! Ich frage als beratende Außenstehende und möchte dem Vater helfen, da ich das System sehr ungerecht empfinde. Wieviel muss man als Mann den noch zahlen, wenn man weder das Kind mehr als einmal im Monat sieht, noch sich bewusst für das Kind entschieden hat (versus Mutter)!!
1 Antwort
Was die Frau möchte oder nicht spielt hier gar keine Rolle !
Der Kindsvater ist zum Betreuungsunterhalt verpflichtet,dass min. bis zum 3 Lebensjahr des Kindes,wenn er nach der Zahlung des Kindesunterhalts noch mehr als derzeit 1200 € Netto hätte,dass ist nämlich der Selbstbehalt bei Trennung bzw. Betreuungsunterhalt.
Da der Betreuungsunterhalt wie Trennungsunterhalt / Kindergeld / Waisenrente / Witwenrente usw.vorrangig zustehende Leistungen / Gelder sind,müssen diese auch vorrangig eingefordert / beantragt werden.
Würde sie freiwillig auf den Betreuungsunterhalt verzichten würde das Jobcenter ihr sehr wahrscheinlich diesen als fiktives Einkommen auf ihre Leistungen anrechnen und dann steht sie mit weniger Geld im Monat da und das wird sie sich dann ganz genau überlegen ob sie dann immer noch darauf verzichten möchte.
Der Kindsvater ist zur Auskunft über sein Einkommen verpflichtet,also nicht nur gegenüber dem Jugendamt,sondern auch dem Jobcenter und so würde dann berechnet was ihr evtl.an Betreuungsunterhalt zustehen würde,dass ergibt dann das fiktive Einkommen und das würde dann abgezogen,selbst wenn sie nichts bekommen würde,weil sie freiwillig darauf verzichtet.
Der Betreuungsunterhalt ist nicht davon abhängig ob man verheiratet war oder nicht,wenn du kein Kind in die Welt setzen wolltest hättest du halt verhüten müssen,dass ist nicht nur Aufgabe der Frau,dann hättest du diese Probleme jetzt nicht !
"Sozialstaat" heißt wohl in dem Fall der Vater soll alles bezahlen oder die Mutter bekommt (fast) nichts. Ich verstehe den Betreuungsunterhalt ja, wenn sich beide Elternteile für das Kind entschieden haben, bzw. verheiratet waren. Aber das jetzt der Vater unter Umständen das komplette Leben der Mutter finanzieren soll, nur weil sie ein Kind von ihm hat (ohne weitere Bindungen) finde ich dann doch etwas arg unsozial. Die Mutter hat auf jeden Fall mit dem Kind ein gutes Einkommen. Nicht viele Azubis können sich auf einmal eine eigene Wohnung und ein Auto leisten. Lohnt sich ja direkt.