Ist man verpflichtet, Bewerbungen zu schreiben, obwohl die Verlängerung eines befristeten Arbeitsvertrag in Aussicht gestellt ist?
Folgende Situation: Mein Arbeitsvertrag endet im August 2021 und meine Vorgesetzte hat mir eine Verlängerung in Aussicht gestellt. Meine ehemalige Maßnahme-Betreuerin meint zu mir, dass ich trotz mündlicher Zusage verpflichtet bin, mich zu bewerben. Auf welcher Grundlage besteht die besagte "Verpflichtung"?
Es besteht das Risiko das du ab August arbeitslos bist.
Du bist verpflichtet dieses Risiko zu minimieren.
Der aktuelle Vertrag läuft bis zum 31.08.21, also wenn schon ab September.
3 Antworten
Auf jeden Fall 3 Monate vorher bei der Agentur für Arbeit melden und über die Verlängerung sprechen.
Möglicherweise hast Du besondere Verpflichtungen aufgrund der alten Maßnahme? Kann mir nicht vorstellen, dass es jetzt schon Stellen gibt die ab September frei sind.
Gemäß geltenden Regeln nach ALG I musst Du Dich 3 Monate vor Ablauf Deines befristeten Arbeitsvertrages bereits arbeitssuchend !! melden .
Arbeitssuchend ...... heißt :
Du hast Dich logischerweise bereits in dieser Zeit zu bewerben.
"In Aussicht gestellt" klingt gut. Wenn es jedoch nicht zu der Weiterbeschäftigung kommt, solltest Du vorgesorgt haben. Bewerbung jetzt wäre also eine Vorsorgemaßnahmen für den Fall, dass es eben nicht zu einer Weiterbeschäftigung kommt.
Solange keine verbindliche Zusage vorliegt, kann eine Behörde, die Dich unterstützt, verlangen, dass Du auch das Erforderliche für den Fall der Fälle unternimmst und nicht darauf hoffst, dass Du in jedem Fall aufgefangen wirst.