Ist man polizei bekannt wenn man beim Gericht heißt "Einstellung gegen Auflage (Arbeitsauflage),wenn die Eine Personenabfrage macht etc.?

6 Antworten

Hallo,

"polizeibekannt" ist ein etwas schwammiger Begriff.

Wirst du kontrolliert und der Kollege frägt dich im polizeieigenen System ab, wird die ursprüngliche Anzeige gegen dich angezeigt werden, da du ja nicht nach §170  StPO freigesprochen wurdest. Dieser Eintrag ist bei uns in der Regel 10 Jahre, bei Jugendlichen 5 Jahren vorhanden.

In deinem polizeilichen Führungszeugnis wird davon aber nichts auftauchen, also wenn du das mal brauchst für irgend einen Arbeitgeber, hast du nichts zu befürchten.

Man ist nicht unbedingt polizeibekannt ... was verstehst du denn darunter?

Polizeibekannt ist man, wenn man häufig wegen irgendwelcher Dinge auffällt. Mal hier eine kleine Temposünde, da mal BTM Verdacht, getunte Teile ohne BE, Erregung öffentlichen Ärgernisses, Ruhestörungen, Schlägereien - da geht es um eine gewisse Häufigkeit.

Die Polizisten KENNEN ihre Pappenheimer eben. Wenn 1 Mal was gegen dich vorliegt/vorgelegen hat, wird sich dein Gesicht nun nicht gerade in die Netzhaut jedes Beamten einbrennen.

Du bist gerichtlich vorbestraft. Auch bei gegen Auflage eingestellten Verfahren. Bei einer Abfrage taucht es mM nach auf. Ob man das polizeibekannt nennen kann, ist die Frage.

Gruß S.

Raabtt 
Beitragsersteller
 05.07.2016, 12:00

Die jugendgerichtshilfe meint das man nicht vorbestraft bin

Sirius66  05.07.2016, 12:03
@Raabtt

Gut. Stimmt dann sicher auch. Mein Fehler. Eingestellte Verfahren werden zumindest nicht im Vorstrafenregister eingetragen (glaube ich).

Dennoch müsstest du es bei einer Bewerbung bei der Polizei - darum geht es ja, nehme ich an - angeben. Die kommen auch irgendwie an die Einträge, weil sie auch ins Erziehungsregister schauen.

Gruß S.

Artus01  05.07.2016, 12:51
@Sirius66

Sowas landet im Erziehungsregister. Der Kreis der Personen die Auskünfte aus dem Erziehungsregister erhalten ist sehr eng reguliert. Bei einer normalen Personenabfrage nicht, schon wel der direkte Zugriff nicht möglich ist. Bei Bewerbern für Polizei und Justiz z. B. wird daraus natürlich Auskunft erteilt.

Im Übrigen besteht ohnehin kein direkter Zugriff, von wem auch immer, auf das Bundeszentralregister.

Raabtt 
Beitragsersteller
 05.07.2016, 23:12
@Artus01

"  Sämtliche Eintragungen werden mit der Vollendung des 24. Lebensjahrs entfernt, wenn keine Freiheits-, Jugendstrafe oder einStrafarrest in das Zentralregister eingetragen ist.[3] Eintragungen in das Erziehungsregister müssen nicht offenbart werden. "

Quelle Wikipedia

Was bedeutet dieser Text 

Sirius66  06.07.2016, 09:39
@Raabtt

Keine Ahnung. Weiß ja gar nicht, um was es da geht. Du kannst das nicht so aus dem Kontext reißen.

Was ist eigentlich deine Frage?

Gruß S.

Aus der Datenabfrage erfährt der Polizeibeamte nicht das Urteil oder die Einstellung, er erfährt aber die dem Urteil zugrundliegende Tat. Die bleibt i.d.R. mindestens 10 Jahre im polizeilichen Datenbestand gespeichert. 

Was man als Sanktion bekommen hat steht nicht in den Polizeicomputern, aber das man schonmal mit der Polizei zu tun hatte ist drin. Es gibt Löschungsfristen dafür, die sind aber in den jeweiligen Landesgesetzen geregelt.

Ja schon die Polizeibeamten wissen dann bescheid wenn du kontrolliert wirst (Personenkontrolle)Führungszeuniss ist aber sauber da ist keine Eintragung..