Ist man nicht mehr familienversichert wenn man Ausbildung abgebrochen hat?
Ich habe heute Versicherungsdetektive auf rtl geguckt und der Timo hat gesagt wenn das Kind die erste Ausbildung abgebrochen hat oder den Beruf nicht nachgegangen ist dann ist man nicht mehr versichert ? Stimmt das wirklich ? Bin 23 habe nach Realschule eine Vorausbildung zum sozialassistenten gemacht danach Ausbildung abgebrochen als pflegefachmann und mache die Ausbildung zum Heilerziehungspfleger ab Ende August . Bin ich jetzt noch versichert oder nicht mehr ?
4 Antworten
Für Kinder gibt es Altersgrenzen in der Familienversicherung. Generell ist Ihr Nachwuchs mitversichert, bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Darüber hinaus bis zum vollendeten 23. Lebensjahr, wenn die Kinder noch nicht erwerbstätig sind. Gehen sie noch zur Schule, Hochschule oder absolvieren sie eine Berufsausbildung, gilt die Altersgrenze von 25 Jahren. Auch für Kinder gelten die genannten Einkommensgrenzen.
https://www.aok.de/pk/nordwest/inhalt/familienversicherung-2/
Also nur bis zum 23. Lj. bei keiner Erwerbstätigkeit ist die kostenlose Familienversicherung über die Eltern möglich!
Gruß siola55
Wenn du arbeitslos gemeldet bist, bist du über die Bundesagentur/JobCenter krankenversichert. Du musst deiner Krankenkasse aber mitteilen, dass du die Ausbildung abgebrochen hast, und deinen jetzigen Status offen legen. Sonst bist du automatisch "freiwilliges Mitglied" mit dem Höchstsatz von ca 800 € monatlich.
Wenn man eine Ausbildung macht, ist man NICHT mehr familienversichert, da man sich dann selber versichern muss.
Bricht man ab, muss man wieder in die Familienversicherung.
Ich habe nur das gelesen...
Bei einer schulischen Ausbildung ohne Arbeitsentgelt besteht die Möglichkeit der Familienversicherung bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, wenn auch die sonstigen Voraussetzungen dafür vorliegen.
Es wird wohl um die sonst. Voraussetzungen gehen, die man individuell erfragen muss?
Schulische Ausbildung wie ist das
Bei einer schulischen Ausbildung ohne Arbeitsentgelt besteht die Möglichkeit der Familienversicherung bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, wenn auch die sonstigen Voraussetzungen dafür vorliegen.
Sollte man bei der KK erfragen.
HEP und Sozialassi sind schulischen
Frag mal deine Krankenkasse, ob du noch in der Familienversicherung bist.
Es gibt immer übergangszeiten, die bei dir eventuell greifen.
Lt. der Frage ist er 23
Mit 23 kommt man aber nicht mehr in die Familienversicherung.