Habe ich noch Schulpflicht (Baden-Württemberg)?
Hallo,
bin seit Dezember 18 und habe seit 2019 meinen Realschulabschluss. Danach war ich 1 Jahr auf dem Sozialpädagogischen Gymnasium, welches ich leider abgebrochen habe und im Anschluss ein Langzeitpraktikum gemacht habe. Nach diesem bin ich auf das 1BKSP, welches ich nun aber zum Mai diesen Jahres abbrechen möchte, da es einfach nicht der richtige Beruf für mich ist.
lch habe ab September 2021 auch schon einen Ausbildungsplatz mit dem ich sehr glücklich bin und auch sehr überzeugt davon bin dass dieser der richtige Weg ist.
Jetzt ist meine Frage, ob ich noch Schulpflicht habe (Baden-Württemberg), oder ob ich diese schon vollendet habe?
Und ob man diese 4 Monate bis zu meiner Ausbildung noch Kindergeld bekommt und weiterhin versichert ist?
Und könnte ich in diesen 4 Monaten Jobben gehen?
Ich würde mich über hilfreiche Antworten sehr freuen, da ich im Internet nicht wirklich schlau darüber geworden bin.
Danke vielmals im Vorraus! :)
3 Antworten
Regelung zur Berufsschulpflicht: Die Pflicht endet am Ende des Schulhalbjahres, in dem der 18. Geburtstag erreicht wurde. Wird vor dem Ende der Schulpflicht eine Ausbildung begonnen, sind die Schüler bis zum Ende der Ausbildung berufsschulpflichtig.
Du bist also noch bis zum Sommer 2021 schulpflichtig
Beginn: Kinder, die bis zum 30.9. des Jahres sechs Jahre alt werden, sind schulpflichtig. Kinder, die zwischen 1.10. des Jahres und dem 30.6. des Folgejahres sechs Jahre werden, können ohne weiteres eingeschult werden.
Dauer: 9 Jahre Vollzeitschulpflicht, jedoch mindestens fünf in einer weiterführenden Schule; wird in dieser Zeit kein Abschluss erreicht, kann die Schulpflicht um ein Jahr verlängert werden.
Regelung zur Berufsschulpflicht: Die Pflicht endet am Ende des Schulhalbjahres, in dem der 18. Geburtstag erreicht wurde. Wird vor dem Ende der Schulpflicht eine Ausbildung begonnen, sind die Schüler bis zum Ende der Ausbildung berufsschulpflichtig.
Ja das hast du schon geschrieben das habe ich aber nicht gefragt.
Und wer will jetzt dafür sorgen das man in irgendeiner Berufsschule sitzt wenn man mit 18 ein ziemlich freier Mensch ist? Die Schulpflicht endet nach 10 Jahren in der Schule gesessen haben.
Das Gesetz :
Schulverweigerer, die älter als 14 Jahre alt sind, müssen mit einem Bußgeld von bis zu 1.000 Euro rechnen. Wenn die Jugendlichen diese Geldbuße nicht selbst zahlen können, kann der Jugendrichter festsetzen, dass sie stattdessen eine bestimmte Arbeitsleistung erbringen müssen.
Dann geht man mit 18 einfach raus aus dem Bundesland gut ist XD
Berufsschulpflicht gilt in ganz Deutschland MINDESTENS bis zum Ende des Schuljahres, in dem der Schüler 18 wurde.
Es gibt auch einige Bundesländer, da geht es sogar bis 21.
Lies dir einfach mal den Link ganz durch :-)
Da haste abe rned alles gelesen Mit Ende der Berufsausbildung oder dem Ablauf des zwölften Schulbesuchsjahres endet auch die Berufsschulpflicht.
Das hat die FS aber nicht, denn sie hat das Gym. nach noch nicht mal 1 Jahr abgebrochen
Sie hat also letztlich nur die 10 Jahre Realschule- das war es
Das ist bitter: Keine Berufsausbildung, kein berufsvorbereitender Lehrgang, kein Arbeitsverhältnis? Besuchst du auch keine Vollzeitschule, musst du in den meisten Bundesländern ein sogenanntes Berufsvorbereitungsjahr absolvieren. Dabei handelt es sich um ein einjähriges Vollzeitschuljahr an der Berufsschule. Ansonsten endet die Berufsschulpflicht für Jugendliche ohne Ausbildungsplatz in den meisten Ländern spätestens mit dem Schuljahr, in dem der Schüler 18 Jahre alt wird.
Nichts anderes hab ich geschrieben.
Die FS ist also bis zum Sommer 2021 noch schulpflichtig
Nein der FS ist bereits 18 und muss damit nicht mehr zur Schule, hab das jetzt mehrmals überprüpft, dies wäre sonst Zwang zur Arbeit.
(1) Die Berufsschulpflicht dauert drei Jahre. Sie endet mit dem Ablauf des Schuljahres, in dem der Berufsschulpflichtige das 18. Lebensjahr vollendet; auf Antrag können volljährige Berufsschulpflichtige für das zweite Schulhalbjahr beurlaubt werden. Darüber hinaus kann die Berufsschule freiwillig mit den Rechten und Pflichten eines Berufsschulpflichtigen bis zum Ende des Schuljahres besucht werden, in dem das 20. Lebensjahr vollendet wird.
http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=144724,81
Den Antrag wird die FS wohl nicht gestellt haben.
Diese Regeln sind nicht vollstreckbar, selbst wenn das Land es bestimmt, da das GG drüber steht. Ebenfalls nachgelesen.
Dann bitte auch dazu einen Link- ich lerne gerne dazu
Insgesamt endet die Schulpflicht meist zum Ende des Schuljahrs, in dem der Schüler 18 Jahre alt wird und 12 Jahre zur Schule oder Berufsschule gegangen ist.
https://www.ergo.de/de/rechtsportal/schule-und-unterricht/schulpflicht/allgemeine-schulpflicht da steht überall, dass es nur bis zum 18en Lebensjahr bzw dem ganzem Jahr des 18 en Geburtstags vollstreckbar ist egal wo ich nachlese.
Wo ist da bitte der Unterschied zu dem, was ich schreibe?
Das trifft bei bestehender Schulpflicht auch noch die Volljährigen; auch Volljährige, die sich in der Berufsausbildung befinden, können schulpflichtig sein.
Insgesamt endet die Schulpflicht meist zum Ende des Schuljahrs, in dem der Schüler 18 Jahre alt wird und 12 Jahre zur Schule oder Berufsschule gegangen ist.
Die FS ist im Schuljahr 2020/2021 (Dez. 2020) 18 geworden. Somit endet ihre Berufschulpflicht am Ende diesen Schuljahres also in BW zum 1.8. 2021
Sie hätte sich mit einem Antrag für das 2. Schulhalbjahr 2021, also zum 1.2. 2021 von der Schulpflicht befreien lassen können- dies hat sie wohl nicht gemacht. Daher muss sie auf jedem Fall noch bis zu den Sommerferien 2021 in die Schule
An der Schulpflicht kommt niemand vorbei. Da sie aus dem Grundgesetz hergeleitet wird, gibt es keine Ausnahmen.
Da die Person ja 18 ist zählen die Zwei jahre ned mehr da da ja ein ODER steht.
Sie hat aber keine 12 Jahre Schule gemacht, sondern nur 10 Jahre + ein bisschen (weil Gym. abgebrochen), Jetzt macht sie ein Praktikum, das zählt nicht.
Also .....
Sie hat einfach den Zeitpunkt für den Antrag verpasst und muss bis zum Sommer durchziehen.
Wenn sie jetzt abbricht, gibt es übrigens auch kein Kindergeld mehr bis zum Beginn der Ausbildung
mit 18 ist man befreit und punkt.
Nein- auch, wenn du dich auf den Kopf stellst....
Die FS scheint da einsichtiger zu sein.
Sie kann sich natürlich auch gerne selber am Berufskolleg noch mal informieren.
JA und das ist ein faktum da du ab 18 nicht emrh unter der beaufsichtigungspflicht stehst und kanst damit machen was du willst. Und wenn du noch so viel ewig dasselbe rumspammst es ist schwachsinn.
beaufsichtigungspflicht
Was hat das mit der Schulpflicht zu tun ?
Ich weiß das ganze zu 100%, weil mein Sohn gerade auch in dieser Situation ist !
Du wirfst alle Begriffe in einen Topf, rührst mal rum und ziehst irgend was raus.
Ich habe genug Links und § eingestellt.
Damit sollte es jetzt gut sein.
Aber heißt das dann nicht dass man in dem Schulhalbjahr in dem man 18 geworden ist, ab da nicht mehr schulpflichtig ist? Oder versteh ich das falsch, da ich ja im 1. Halbjahr 18 geworden bin.
Oh okay, weil dort ja steht "Die Pflicht endet am Ende des Schulhalbjahres, in dem der 18. Geburtstag erreicht wurde".
(1) Die Berufsschulpflicht dauert drei Jahre. Sie endet mit dem Ablauf des Schuljahres, in dem der Berufsschulpflichtige das 18. Lebensjahr vollendet; auf Antrag können volljährige Berufsschulpflichtige für das zweite Schulhalbjahr beurlaubt werden. Darüber hinaus kann die Berufsschule freiwillig mit den Rechten und Pflichten eines Berufsschulpflichtigen bis zum Ende des Schuljahres besucht werden, in dem das 20. Lebensjahr vollendet wird.
http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=144724,81
Den Antrag hast du sicher nicht gestellt, oder?
Nein habe ich nicht...
mit dem Realschulabschluss wars zu Ende ganz einfach.
PS; das gilt für ganz Deutschland, natürlich darfst du dein Geld slerbst verdienen, dann gibts aber auch kein Kindergeld, meistens.
Dankeschön :) Und was ist mit der Berufsschulpflicht?
Ähm natürlich muss man etwas lernen wenn du etwas arbeiten willst, das ist aber keine gesetzliche Pflicht indem sinne, dazu verpflichtet dich die Ausbildung, du kannst natürlich auch ne Arbeit ohne Ausbildung machen dann musste auch nix extra büffeln.
Achso, also zählt das Berufskolleg und das Sozialpädagogische Gymnasium dann noch nicht zu der Berufsschulpflicht oder doch auch?
Ein Gymnasium zählt eig als Schule weiterführend, und du das kannste doch alles deine Schule fragen.
Okay super vielen Dank.
Berufsschulpflicht bei einer Ausbildung.
Und wer will jetzt dafür sorgen das man in irgendeiner Berufsschule sitzt wenn man mit 18 ein ziemlich freier Mensch ist? Die Schulpflicht endet nach 10 Jahren in der Schule gesessen haben.