Ist man nach einem Jahr automatisch eine Bedarfsgemeinschaft?
Hallo! Mein Freund und ich sind seit eineinhalb Jahren ein Paar und teilen uns seit 16 Monaten eine Wohnung. Ich wohne bei ihm zur Untermiete. Ich beziehe Hartz4 und musste nun einen Neuantrag stellen. Jetzt wird uns plötzlich unterstellt eine Bedarfsgemeinschaft zu sein und mein Freund soll ab jetzt finanziell komplett für mich aufkommen. Dazu muss ich noch erwähnen, dass wir unter der Woche getrennt wirtschaften, da mein Freund aus beruflichen Gründen nur am Wochenende zu Hause ist. Wr teilen uns alle anfallenden Kosten wie Miete, Nebenkosten, Strom, Internet und alle Einkäufe (auch gemeinsame Einkäufe am Wochenende werden getrennt abgerechnet) und das soll auch in Zukunft so bleiben. Sollte ich kein Hartz4 mehr bekommen, wäre unsere Beziehung stark gefährdet, da mein Freund absolut nicht dazu bereit ist, für mich alles mitzubehalen - was ich wirklich verstehen kann. Was können wir also tun, um nicht als BG zu gelten? Danke für eure Antworten!
6 Antworten
Ihr sein eine Bedarfsgemeinschaft. Kann sogar sein, dass Du eine Strafe bekommst, weil Du das nicht zum Zeitpunkt des Einzugs gemeldet hast.
Wenn Du zur Untermiete wohnst (gültiger Untermietvertrag mit Zustimmung des Vermieters), ein eigenes Zimmer hast, Ihr nicht gemeinsam wirtschaftet, nicht füreinander einsteht - und das nachgewiesen werden kann...- so wäret Ihr eine WG und keine Bedarfsgemeinschaft.
Wenn Ihr allerdings - wie Du beschreibst - ein Paar seid, so sollte Dein Freund zu Dir stehen und Dich unterstützen....
Das wird gern unterstellt, aber dem kann man widersprechen. Wenn Ihr alles getrennt bezahlt, müsstet Ihr als WG zählen.
Sollten bei der Antragsbearbeitung die Behörden davon ausgehen, dass Sie mit einer weiteren Person "eheähnlich" zusammenleben, können Sie dies durch ein formloses Schreiben, in dem beide beteiligten Personen versichern nicht eheähnlich zu leben, wiederlegen. Erfolgt trotz Widerlegung der Bedarfsgemeinschaft eine gemeinsame Berechnung des ALG II zu Ihrem Nachteil, können beide Antragssteller WIDERSPRUCH gegen einen solchen Bescheid einlegen. Die Behörden müssen danach prüfen ob eine eheähnliche Gemeinschaft besteht oder nicht. Sollte ein Widerspruch ohne eine solche Vor-Ort Prüfung abgelehnt werden, eben auf reiner Annahme ausgehend, dann können Sie nach einem abgelehnten Widerspruch eine Sozialgerichtsklage einleiten.
Hartz4 WG´s (Wohngemeinschaften) Wohngemeinschaften sind keine Haushaltsgemeinschaften. Und: Untermietverträge sind allgemein ein guter Beleg um klarzumachen, dass man nur die Wohnung teilt aber nicht aus einem Topf wirtschaftet.
Wenn Sie mit einem oder mehreren Personen sich eine Wohnung teilen. Sie dürfen in keinem verwandtschaftlichen Verhältnis leben und müssen eigene Räume zur Verfügung haben! Selbst wenn sie Räume wie Küche, Bad ect. teilen, ist dies kein Problem, wenn dies in einem Miet- oder Untermietvertrag klar dargelegt wird. Eine Untermietvertrag regelt im Allgemeinen alles. Stellen Sie dies auch in einem persönlichen Gespräch dar, dass sie NUR in einer WG leben!
Absolut korrekte Antwort! DH
Konsequent bestreiten, dass ihr eine Bedarfsgemeinschaft seid. Die werden das dann überprüfen wollen, also bei einem Hausbesuch. Da müsst ihr dann darauf achten, das zwei Betten da sind, 2 Schränke usw. also so als wäret ihr kein Paar. Das hat Methode beim Amt, dass sowas unterstellt wird (und ganz unrecht haben sie ja auch nicht) aber auch die müssen das beweisen. Langfristig solltet ihr aber nach einer anderen Einnahmequelle suchen als Hartz 4. Das soll ja eigentlich eine zeitlich beschränkte Hilfe sein und kein Lebensziel.
Was soll das denn werden? Ihr seid ein Paar, habt aber total getrennte Kassen? So etwas habe ich noch nie verstanden und werde es auch nie verstehen. Ich hatte mit meinem Freund bzw. jetzigen Mann noch nie ein getrenntes Konto geschweige denn irgendwo getrennte Kasse.
Und ich hatte noch nie Sex mit Angelina Jolie ,,,, so spielt das Leben ...
danke für die antwort. natürlich sind wir ein paar, aber wirtschaften trotzdem absolut getrennt. dies können wir auch belegen (untermietvertrag, kontoauszüge usw.). aber haben wir damit bei einer widerlegung überhaupt eine chance oder müßten wir tatsächlich getrennte zimmer in der wohnung haben?