Anzeige wegen Fahrerflucht ohne Schaden?
Hallo ihr lieben,
Wir kamen am Montag zurück aus dem Urlaub, wollten einparken, ließen das Auto reinrollen statt im Rückwärtsgang reinzufahren und dann haben wir das Auto hinter uns leicht gestoßen.
Geparkt und ausgestiegen stellten wir keinen Schaden fest, nicht mal einen Kratzer ... Nur dass die Kennzeichenhalterung leicht gebogen war aber das hätte auch vorher schon sein können.
Jemand hatte uns gesehen und drohte die Polizei zu rufen wenn wir jetzt gehen würden. Ich hatte es auch für die richtige Idee gehalten aber mein Freund war müde und meinte es sei ja nichts. Wir haben dann ca 20 Minuten gewartet und mein Freund einen Zettel auf dem Auto hinterlassen, das wir keinen Schaden feststellen konnten und wenn etwas sein sollte ihn der Kfz Besitzer anrufen kann.
Es kam erstmal nichts und nun stellt sich raus das der Mann auf dem Balkon der uns zusah den Zettel nahm und uns bei der Polizei anzeigte wegen Fahrerflucht..
Die haben sich schon gemeldet und haben wohl auch Fotos gemacht von beiden Autos ( da der Mann vom Balkon sie ja gerufen hatte ) und nun kriegt mein Freund ein " Formular ".....
Er hat schon ein paar Punkte in Flensburg wegen Geschwindigkeitsübergrenzung aber er hat noch nie einen Unfall gehabt, sei geflüchtet oder sonst etwas ...
Was kommt auf ihn zu? Inwiefern droht eine Strafe?
Kennt sich jemand mit dieser Art Formular aus? was sollen wir tun..?
LG
8 Antworten
Wie Du schon aus den Antworten sehen kannst, hat sich Dein Freund sich der Fahrerflucht schuldig gemacht.
Einfach seine Adresse zu hinterlassen reicht nicht. Egal ob der Nachbar sie weggenommen hat oder nicht.
Das ist warscheinlich schon in der Fahrschule gesagt worden. Doch das hat keinen Interessiert.
Wie hat mein Fahrlehrer 1978 gesagt im Unterricht. Jetzt sage ich was, was ich auch der Chinesischen Mauer erzählen kann. Das hätte den gleichen Effekt. Denkt aber dran das kann genauso wichtig sein wie die anderen Sachen die wir hier lernen.;)
Nur wird er wahrscheinlich keine hohe Strafe zu erwarten haben. Da er ja jetzt weiß wie der Besitzer des Autos heißt kann er sich mit ihm in Verbindung setzen. Dieser Kontakt kann erneut die Strafe herabsetzen. Er ist ja einsichtig und will den Schaden begleichen. Etc.
Der Umstand, dass der Nachbar den Zettel vom Auto nahm, sollte erkennbar mach, dass dieser nicht ausreicht, um seine Identität dauerhaft feststellbar zu machen. Im Übrigen sollte hinlänglich bekannt sein, dass es nicht ausreicht, einen Zettel anzubringen.
Wir kamen am Montag zurück aus dem Urlaub...
Das hat nichts mit der Frage nach einer möglichen Unfallflucht zu tun.
ließen das Auto reinrollen statt im Rückwärtsgang reinzufahren
Welchen Unterschied sollte es machen, ob das Auto gerollt ist, oder durch Motorkraft bewegt wurde?
Geparkt und ausgestiegen stellten wir keinen Schaden fest, nicht mal einen Kratzer
Das sagt jetzt was über einen möglichen Schaden aus? Nichts.
Jemand hatte uns gesehen und drohte die Polizei zu rufen wenn wir jetzt gehen würden.
Er hat euch damit darauf gestoßen, dass ihr auch selbst die Polizei rufen könntet. Nur der Umstand, dasseil der Fahrer müde ist, ist doch kein Grund, einfach wegzugehen.
Er hat schon ein paar Punkte in Flensburg wegen Geschwindigkeitsübergrenzung
Er scheint ja ein Früchtchen zu sein. Spätetens nach 'den paar Punkten' hätte ich mir Gedanken darüber gemacht, diese in Zukunft zu vermeiden. Wie das in diesem Fall gegangen ware, lernt man in jeder Fahrschule.
Kennt sich jemand mit dieser Art Formular aus? was sollen wir tun..?
Nein. Ich gehe aber davon aus, dass es in deutscher Sprache verfasst ist und damit klar sein sollte, was dort eingetragen werden soll. Genau das sollt ihr tun.
Was kommt auf ihn zu?
Das sollte mittlerweile klar sein: Es wird wegen Unfallflucht ermitterlt.
Inwiefern droht eine Strafe?
Das ergibt sich aus dem Schaden, den der Unfallflüchtige verursacht hat. Wie hoch dieser ist, kann hier Niemand abschätzen.
in deinem Text gibt es einen Widerspruch:
Geparkt und ausgestiegen stellten wir keinen Schaden fest, nicht mal einen Kratzer ... Nur dass die Kennzeichenhalterung leicht gebogen war aber das hätte auch vorher schon sein können.
Auch eine verbogene Kennzeichenhalterung ist ein Schaden!
Außerdem kann die Halterung beschädigt sein, wie auch Schäden unter dem Schild vorliegen, was auf den ersten Blick nicht zu erkennen ist.
Wir haben dann ca 20 Minuten gewartet und mein Freund einen Zettel auf dem Auto hinterlassen,
Dies genügt nicht. Wenn man den Geschädigten nicht antrifft, muss man die Polizei verständigen.
Ist eindeutig - Unfallflucht.
Es wird ermittelt wegen Fahrerflucht. Ein Zettel an der Scheibe reicht nicht. Da nützt es auch nichts, dass der Nachbar ihn angeblich weggenommen hat.
Zukünftig einfach immer die Polizei informieren, dann ist man auf der sicheren Seite.
Wie oft steht auf dem Zettel an der Windschutzscheibe irgendwas falsches. Der wird doch nur daran gemacht, um evtl. Passanten zu beruhigen.
Wie hoch ist die Strafe potentiell?
Dein Freund ist, mit Verlaub, ziemlich dämlich. Das lernt man alles in der Fahrschule - aber da scheint er nicht sonderlich gut aufgepasst zu haben, wenn er auch schon Punkte sammelt.
In den zwanzig Minuten, die ihr gewartet habt, hättet ihr doch locker die Polizei informieren können. Jetzt hat er den Ärger am Hals und gibt (je nach Situation) den Führerschein ab...
Ich gehe mal nicht vom Schlimmsten aus, aber mache mich auf alles gefasst. danke!
Naja das erfüllt den Tatbestand einer Fahrerflucht.
Auch ein verbogenes Kennzeichen ist ein Schaden, wenn auch ein kleiner.
Insofern wird er eine Anzeige wegen Fahrerflucht erwarten können.
Ob dieser Schaden dadurch entstanden ist, kann dein Freund nicht beurteilen. Dazu braucht es einen Sachverständigen, so albern das auch klingt. Zudem kann durch den Aufprall eventuell ein nicht offen sichtbarer Schaden am Rahmen oder sonstwo entstanden sein.
Ja das stimmt wohl. Da müssen wir aufs Formular warten. Wir haben ja auch Bilder gemacht ...
Wie hoch kann die Strafe denn ausfallen?
"Ob dieser Schaden dadurch entstanden ist, kann dein Freund nicht beurteilen. "
... und Du auch nicht. Wie kommst Du also auf:
".. das erfüllt den Tatbestand einer Fahrerflucht"?
Weil alleine schon der Verdacht einer Beschädigung ausreicht, um eine Untersuchung zu starten. Solange nicht sicher auszuschließen ist, dass der Schaden nicht vom Zusammenstoß herrührt, besteht der Anfangsverdacht der Fahrerflucht.
1 Monat Fahrverbot (wenn seine vorherigen Delikte nicht einbezogen werden)
Kann ich dir nicht sagen. Für Fahrerflucht gibt es einen bestimmten Rahmen. Ich würde jetzt erstmal abwarten ob überhaupt was kommt. Falls ja, ab zum Anwalt.
Danke das werden wir machen!
Sofern es realistisch ist das das verbogene Kennzeichen auf seine Kappe geht?
Ohne das der Nachbar ihn genommen hätte hätten die ihn ja garnicht so schnell ausfindig gemacht. Der Nachbar hatte ja sogar mit uns kommuniziert und unser Kennzeichen locker notieren können. Und dann hat er auch noch den Zettel genommen. Jemand der wirklich fliehen will tut das doch .. Wir wollten es nicht, alarmierten nur nicht die Polizei....