Ist es strafbar, zu versuchen ein Polizeiauto zu öffnen (nicht aufbrechen sondern einfach am Türgriff ziehen)?
Es ist bestimmt sehr verdächtig, aber strafbar? Ich beschädige nichts, ich versuche nur eine Autotür zu öffnen.
Ich meine, was würde ein Polizist machen, wenn ich einfach am Türgriff ziehe? Wenn sie sich öffnet, schließe ich sie wieder und wenn sie zu bleibt, auch gut.
Hab' gerade GTA auf Twitch gesehen. :-)
5 Antworten
Es könnte durchaus als Angriff angesehen werden, der mit unmittelbarem Zwang abgewehrt wird.
Im geringsten Fall dürfte es mit einem Platzverweis enden. Ein Platz im polizeilichen Aktenbestand ist dir jedenfalls sicher.
Wie die Reaktion der Polizei ist, kommt letztlich auf die Gesamtumstände an. Im Rahmen einer gewalttätigen Demonstration wäre die Reaktion mit Sicherheit härter als in einer friedlichen Fußgängerzone.
Der "Angriff" kann auch lediglich die panische Kundgabe von eben gesehenen, schweren Straftaten und der Forderung der Ahndung dessen sein.
Ob du eine GTA Grütze angesehen hast tangiert keinen.
Ein Polizeiauto ist kein Taxi, in das man meist ohne zu fragen einsteigen kann. Das ist ja oft auch ausdrücklich so gewünscht.
Wenn in dem Polizeiauto keine Person sitzt, kann es als versuchter Diebstahl nach § 242 StGB oder auch als versuchte Sachbeschädigung nach § 303 StGB gewertet werden.
Sitzt ein Polizist im Polizeiwagen und ein Dritter, offensichtlicher Zivilist, versucht die Tür ohne zu klopfen zu öffnen, kann dies als alles mögliche interpretiert werden.
An sich stellt der Vorgang als solches kein strafbares Verhalten dar. Aber wie so oft kommt es hier auch wieder auf die konkreten Umstände an. Wie genau agiert der "Täter", wie der Polizist?
Wenn man die Tür eines fremden Autos öffnet und zeitnah mit normaler Härte wieder schließt, dann ist das weder eine Straftat noch eine Ordnungswidrigkeit.
Wenn du das bei normalen Zivilisten machen würdest, dann würden dich ca. 85 % davon versuchen festzuhalten, zu beleidigen oder zu schlagen. Was jeweils nicht zulässig wäre. Aber so sind halt die Deutschen.
Jedoch gefällt es niemanden wenn sich jemand an seinen Sachen, bzw. an fremden Eigentum vergreift. Logisch.
Die wenigsten denken an die rechtliche Lage, wenn ein Fremder an seinem Auto rum fummelt. Sehr viele werden aggressiv und machen sich dann oft strafbar.
Ich sehe es so, dass es moralisch verwerflich ist eine fremde Autotür ohne Grund zu öffnen und wieder zu schließen. Gegen ein Gesetz verstößt dies jedoch nicht, sofern nichts beschädigt und keiner verletzt wird.
Selbst wenn die Alarmanlage an geht, ist das noch immer kein Gesetzesverstoß.
Jedoch können Dritte, oder erst recht die Eigentümer, dies immer als den Versuch einer Straftat werten. Vor allem dann wenn sie im Auto sitzen oder unmittelbar neben diesen stehen. Wenn ich im Auto sitzen würde, dann würde ich mich angegriffen fühlen.
Wenn ich am Kofferraum stehe und sehe wie ein Dritter an meine Autotür langt, ich sofort denke "Der will was klauen", dann würde ich ihn wohl festhalten. Was in dem Moment auch durch § 127 StPO legitimiert wäre.
Der Autofahrer ( egal ob Polizist oder nicht ) muss in dem Moment, indem der Dritte an die Autotür langt, davon ausgehen das eine Straftat verübt werden soll. Es reicht die Öffnung der Autotür, um eine Straftat in Form eines Versuchs in Betracht zu ziehen.
Wenn jedoch die Öffnung und Schließung der Autotür in kürzester Zeit erfolgt und dadurch ersichtlich ist das gerade keine Straftat erfolgt, dann darf der Autobesitzer rechtlich nicht mehr als verständlicherweise blöd aus der Wäsche schauen und dich fragen, was das Ganze soll. Beleidigen darf er dich dabei auch nicht.
Doch, die machen sehr wohl Sinn.
Es kommt hier einzig und allein auf die Schnelligkeit der Auffassungsgabe von "Täter" und "Opfer" an.
Vielen Dank für die Klärung des rechtlichen Hintergrunds.
Für diesen Blödsinn. Es ist weder eine versuchte Sachbeschädigung, noch ein versuchter Diebstahl.
Es ist kein Blödsinn Du scheinst weder denken zu können, noch Anstand zu besitzen.
Siehe meine Antwort: Es könnte als versuchte Sachbeschädigung oder als versuchter Diebstahl ausgelegt werden. Je nachdem wie schnell das "Opfer" schaltet.
Strafbar ist das sicherlich nicht, solange es nur bei einem Versuch bleibt. Solltest du das Fahrzeug dann aber öffnen können und widerrechtlich betreten, stellt das eine Straftat dar. Wenn ein Polizist dich dabei beobachtet, wird er dich in jedem Fall ansprechen, deine Personalien kontrollieren und diese mit der Leitstelle abgleichen. Liegen keine Vorstrafen im InPol (internes Informationssystem der Polizei) vor, gibt es keinen Grund, dich zu belangen. Allerdings reagiert da jeder Kollege durchaus verschieden. Kann sein, dass du für ein paar Stunden auf der Dienststelle landest, je nach Befindlichkeiten des Beamten.
Mal eine andere Frage: wozu das Ganze?
Mit freundlichen Grüßen
Zeitnot
Ganz einfach: Aus Interesse. :-) Dafür ist doch gutefrage.net da. Ob die Frage gut war, sei mal dahingestellt.
Jedenfalls, dankte für die Antwort.
Wie gesagt, das kann von den Kollegen unterschiedlich aufgefasst werden, ich persönlich würde da konsequent durchgreifen, wenn sich jemand bei uns in den Wagen setzen würde. Kann man normalerweise mit einer mündlichen Verwarnung durchgehen lassen, kann man aber auch als widerrechtlichen Gebrauch fremden Eigentums oder unbefugtes Betreten von hoheitlichen Fahrzeugen einstufen. In jedem Fall wäre aber eine Anzeige unnütz, da es sich hier um ein Bagatelldelikt handelt und somit strafrechtlich so gut wie keine Relevanz hat.
Zeitnot: Welche Straftat stellt es denn dar, wenn man sich in ein fremdes Auto lediglich rein setzt?
Ohne den Motor anzulassen, ohne weg zu fahren, ohne etwas zu beschädigen? Quasi einfach nur chillt.
Die Frage war nicht schlecht, aber interessant :-) War keine Kritik meinerseits.
Gern geschehen!
Hab's auch nicht so aufgefasst. :-)
Nein, das ist weder eine OWI, noch eine Straftat. Ein Auto stellt keinen geschützten Bereich, wie z.B. die Wohnung dar.
Allenfalls weitergehende Aktionen könnten strafbar sein, aber danach wurde nicht gefragt.
Ein Polizist würde dich wohl bitten, das Auto nicht anzufassen. Mehr kann er nicht tun. Welche Vermutungen hier im Raum stehen könnten, ist nicht weiter von Bedeutung, da es nur Vermutungen sind und die dazugehörigen Tathandlungen nicht begangen wurden.
Grundsätzlich ist das ein straffreies Handeln. Aber wenn die Polizei dabei sieht, wird sie schon ein paar Fragen an dich haben : - )
Wenn es weder strafbar noch eine Ordnungswidrigkeit ist - warum sollte dann die Polizei Fragen stellen?
Weil Polizisten sich für unnormale Verhaltensweisen interessieren.
Ein gewaltiger Text, um auszusagen, dass das Öffnen einer Autotüre weder eine OWI, noch eine Straftat darstellen.
Allenfalls weitergehende Aktionen wären evtl. strafbar. Davon war aber keine Rede, daher machen auch die ganzen Andeutungen keinerlei Sinn.