Kann man sich aussuchen ob man ins Knast will oder Geldstrafe haben will?
15 Antworten
Es kommt auf das jeweilige Urteil an. Bei kleineren Sachen kannst du eine Geldstrafe zahlen oder Ersatzweise ins Haft gegen. Oder Statt einer geringen Haftstrafe gibt es eine Höhere Geldstrafe. Aber bei größeren Vergehen gibt es nur Haftstrafe, eventuell gibt diese Haftstrafe auf Bewährung.
Aber das legt der Richter fest. Natürlich kann der Staatsanwalt und der Verteidiger da was aushandeln, aber den Urteil fällt am Ende der Richter selbst. Alleine oder zusammen mit anderen Richter und Schöffen.
na diese Frage lässt sich doch wohl von selbst beantworten...
Natürlich kann ein Angeklagter sich das NICHT aussuchen - viele Leute würden sich dann für eine Geldstrafe entscheiden als (wie lange denn dann auch??) ins Gefängnis zu gehen. Wir sind hier ja nicht bei "Wünsch dir was".
Der Richter entscheidet welche Strafe vorgenommen wird.
Ich glaube das geht nach dem ‚Verbrechen‘.Wenn du z.B. Ladendiebstahl begangen hast kannst du nur eine Geldstrafe kriegen aber wenn du jemanden umgebracht hast darfst du es dir nicht aussuchen,da das ein viel schlimmeres Verbrechen ist.
ja der Richter fällt das Urteil aber der hat sich ja auch an Regeln zu halten und er kann keinem der ‚nur’ Ladendiebstahl begangen hat und keinen verletzt hat zu Lebenslänglicher Haft verurteilen.
Da hast du völlig recht.
Aber das hat gar nichts damit zu tun, dass man sich aussuchen kann, ob man in Haft muss oder eine Geldstrafe erhält.
Ja, wenn man z.B. zu 60 Tagessätzen Geldstrafe verurteilt wird, kann man stattdessen auch 60 Tage im Knast absitzen.
Wird man aber umgekehrt zu z.B 3 Jahren Knast verurteilt, kann man keine etwa 1000 Tagessätze stattdessen bezahlen.
Wenn sie ein Gelstrafe als Strafe haben dann können sie in den Gefangnis gehen.
"Die Geldstrafe absitzen nach Tagessatz
Kann die Geldstrafe gar nicht erbracht werden, ist die Ersatzfreiheitsstrafe eine Möglichkeit. ... Ein Tagessatz entspricht dabei einem Tag Haft. Dem Betroffenen ist es jedoch freigestellt, durch die finanzielle Tilgung der Geldstrafe die Inhaftierung sofort zu beenden.15.01.2021"
Nein, es geht nicht nach dem Verbrechen.
Das Urteil fällt der Richter, nicht der Angeklagte - zum Glück!