Ist es strafbar wildlebende Tiere wie Eichhörnchen mit dem Auto zu überfahren und das nicht zu melden?
Undzwar habe ich gestern, da war ich unterwegs an einem Feldweg (oder Feldstraße), auf dem Asphalt ein totes Eichhörnchen liegen gesehen und frage mich ob man sowas nicht als Fahrer melden muss wenn man schon so unaufmerksam fährt.
Bei Rehen zum Beispiel muss man das ja auf jeden Fall sofort melden, sonst macht man sich strafbar wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz/Tierquälerei. Wie sieht es bei kleineren Tieren wie Eichhörnchen oder Hasen aus? Ein Bild ist beigefügt. Das Tier da so mitten auf der Straße liegen zu lassen, sodass andere Autos nochmal 100 mal drüber fahren finde ich schon sehr unmoralisch. Was sagt das Gesetz?
3 Antworten
Man muss es nicht melden, aber wenn sowas passiert (kann wirklich JEDEN passieren) dann sollte man soviel Anstand haben um auszusteigen und das Tier auf die Seite zu schaffen...im normalfall, wenn es einige Meter von der Straße weg liegt holt es ein Fuchs, Marder, Rabe oder sowas...dann hat es zumindest noch nen nutzen.
leider :-/ Mein Partner hat vor kurzem ein Wieselchen erwischt, ich war dabei... er hatte keine Chance um auszuweichen.. mir hat es das Herz zerrissen... ich konnte es nichteinmal auf die Seite packen weil es auf einer Autobahn war.
Manchmal ist es besser wenig Infrastruktur zu haben, dann können die Wildtiere laufen wo sie wollen. Dafür lobe ich mir die ausgedehnten Wälder im Osten, mal was anderes als ein "Fleckchen" auf dem heißen Stein
Nö, ein Hase und ein Fuchs gelten gemäß §2 Abs. 1 des Bundesjagdgesetzes zum Haarwild, weshalb ein Unfall mit jenen ein Wildunfall darstellt!!
Oh okay danke für den Hinweis!
Gut zu wissen, das hätte ich jetzt nicht gewusst.
Dann würde ich solche Theorien nicht in den Raum werfen, vor allem dann wenn sie strafrechtliche Konsequenzen haben können.
Ich habe geschrieben dass ich es nicht wusste, was bringt es dir denn jetzt da noch drauf rumzuhacken?
Wünsche dir noch einen schönen Tag.
Schade, dass solche rücksichtslosen Fahrer/innen nicht immer erwischt werden (wenn sie es gemerkt haben, dass sie drüber gefahren sind)
Er gibt ja nur nen Rat, ich denke nicht, dass es ein Angriff auf Dich war....
Bei Rehen zum Beispiel muss man das ja auf jeden Fall sofort melden, sonst macht man sich strafbar wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz/Tierquälerei.
Das zeig mur mal, wo das steht im "Tierschutzgesetz".
Na das sollte man als Experte für Polizei aber definitiv wissen.
Lesen hilft.
Tu ich ja. Bei dir steht gross „Community-Experte Polizei“
Meine Antwort sollst du lesen.
Man darf einem Tier laut Tierschutzgesetz kein Leid zufügen. Dazu gehören auch Unfälle.
Bei einem Wildunfall spielen diverse Gesetze (Jagdgesetz, Tierschutzgesetz, Strassenverkehrsgesetz) eine Rolle.
Wenn man das Tier anfährt und es überlebt, dann macht man sich der Tierquälerei schuldig wenn man ihm nicht hilft.
Hilfeleistung wäre in diesem Fall auch die Tötung durch einen Jäger.
Tierquälerei ist im Tierschutzgesetz geregelt.
https://www.bussgeldkatalog.de/wildunfall-fahrerflucht/
Du bist wohl ein Vollprofi
Und? Hast du den verlinkten Text selbst gelesen? Es ist keine Fahrerflucht
Da Tiere vor dem Gesetz jedoch wie Sachen behandelt werden, handelt es sich nach einem Wildunfall nicht um Fahrerflucht, wenn Sie einfach weiterfahren.
Und weiter
Da Wildtiere in der Regel aber keinen Besitzer haben, liegt auch keine Sachbeschädigung vor. Daher handelt es sich beim Wildunfall nicht um Fahrerflucht, wenn Sie den Unfallort ohne eine entsprechende Meldung bei der Polizei verlassen.
Oder
Abhängig von jeweiligen Bundesland und dem dort geltenden Jagdgesetz besteht ggf. beim Wildunfall eine Meldepflicht.
Im weiteren gibt es diese Grenze
"bei Rehen zum Beispiel muss man das ja auf jeden Fall melden"
nicht. Im erwähnten Tierschutzgesetz steht jedenfalls keine Meldepflicht, sie ergibt sich vielmehr aus dem Jagdgesetz.
,,Lassen Sie ein verletztes Tier einfach am Unfallort zurück, verstoßen Sie gegen das Tierschutzgesetz und riskieren eine Strafe von bis zu 50.000 Euro wegen Tierquälerei." Wortwörtlich zitiert!
Also Expertenrat kann man das nicht nennen. Noch Fragen? Nein gut danke tschüss
Naja zumindest sollte bei einem Hasen die Polizei hinzugezogen werden. Denn der Hase sollte möglichst auf den Seitenstreifen kommen. Übrigens wenn nicht du das Tier überfährst und es da liegt gibt es für dich KEINE Pflicht es zu melden.
Edit* bei einem Hasen MUSST du es melden wenn es zu einem Unfall kommt denn der Hase gilt gemäß §2 Abs. 1 des Bundesjagdgesetzes zum Haarwild, was ein Wildtier darstellt.
bei einem Eichhörnchen kann ich mir vorstellen das man es bei einer gewissen Geschwindigkeit nicht merkt.
Ok, sehe ich genauso, den anderen Reifen bringt das Eichhörnchen nichts. Und da man sowas immer wieder sieht hat anscheinend ein Großteil keinen Anstand