Ist es strafbar wildlebende Tiere wie Eichhörnchen mit dem Auto zu überfahren und das nicht zu melden?

3 Antworten

Man muss es nicht melden, aber wenn sowas passiert (kann wirklich JEDEN passieren) dann sollte man soviel Anstand haben um auszusteigen und das Tier auf die Seite zu schaffen...im normalfall, wenn es einige Meter von der Straße weg liegt holt es ein Fuchs, Marder, Rabe oder sowas...dann hat es zumindest noch nen nutzen.

Topspeed01 
Beitragsersteller
 13.11.2020, 15:53

Ok, sehe ich genauso, den anderen Reifen bringt das Eichhörnchen nichts. Und da man sowas immer wieder sieht hat anscheinend ein Großteil keinen Anstand

Nathi4424  13.11.2020, 16:05
@Topspeed01

leider :-/ Mein Partner hat vor kurzem ein Wieselchen erwischt, ich war dabei... er hatte keine Chance um auszuweichen.. mir hat es das Herz zerrissen... ich konnte es nichteinmal auf die Seite packen weil es auf einer Autobahn war.

Topspeed01 
Beitragsersteller
 13.11.2020, 16:12
@Nathi4424

Manchmal ist es besser wenig Infrastruktur zu haben, dann können die Wildtiere laufen wo sie wollen. Dafür lobe ich mir die ausgedehnten Wälder im Osten, mal was anderes als ein "Fleckchen" auf dem heißen Stein

Anonymus528371  13.11.2020, 15:53

Nö, ein Hase und ein Fuchs gelten gemäß §2 Abs. 1 des Bundesjagdgesetzes zum Haarwild, weshalb ein Unfall mit jenen ein Wildunfall darstellt!!

Topspeed01 
Beitragsersteller
 13.11.2020, 15:54
@Anonymus528371

Oh okay danke für den Hinweis!

Nathi4424  13.11.2020, 15:56
@Anonymus528371

Gut zu wissen, das hätte ich jetzt nicht gewusst.

Anonymus528371  13.11.2020, 15:58
@Nathi4424

Dann würde ich solche Theorien nicht in den Raum werfen, vor allem dann wenn sie strafrechtliche Konsequenzen haben können.

Nathi4424  13.11.2020, 16:04
@Anonymus528371

Ich habe geschrieben dass ich es nicht wusste, was bringt es dir denn jetzt da noch drauf rumzuhacken?

Wünsche dir noch einen schönen Tag.

Topspeed01 
Beitragsersteller
 13.11.2020, 16:04
@Anonymus528371

Schade, dass solche rücksichtslosen Fahrer/innen nicht immer erwischt werden (wenn sie es gemerkt haben, dass sie drüber gefahren sind)

Topspeed01 
Beitragsersteller
 13.11.2020, 16:05
@Nathi4424

Er gibt ja nur nen Rat, ich denke nicht, dass es ein Angriff auf Dich war....

Bei Rehen zum Beispiel muss man das ja auf jeden Fall sofort melden, sonst macht man sich strafbar wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz/Tierquälerei.

Das zeig mur mal, wo das steht im "Tierschutzgesetz".

Csarasz  13.11.2020, 17:11

Na das sollte man als Experte für Polizei aber definitiv wissen.

wiki01  13.11.2020, 17:17
@Csarasz

Lesen hilft.

Csarasz  13.11.2020, 17:18
@wiki01

Tu ich ja. Bei dir steht gross „Community-Experte Polizei“

wiki01  13.11.2020, 17:36
@Csarasz

Meine Antwort sollst du lesen.

Csarasz  13.11.2020, 17:47
@wiki01

Man darf einem Tier laut Tierschutzgesetz kein Leid zufügen. Dazu gehören auch Unfälle.

Bei einem Wildunfall spielen diverse Gesetze (Jagdgesetz, Tierschutzgesetz, Strassenverkehrsgesetz) eine Rolle.

Wenn man das Tier anfährt und es überlebt, dann macht man sich der Tierquälerei schuldig wenn man ihm nicht hilft.
Hilfeleistung wäre in diesem Fall auch die Tötung durch einen Jäger.

Tierquälerei ist im Tierschutzgesetz geregelt.

Topspeed01 
Beitragsersteller
 13.11.2020, 17:02
wiki01  13.11.2020, 17:16
@Topspeed01

Und? Hast du den verlinkten Text selbst gelesen? Es ist keine Fahrerflucht

Da Tiere vor dem Gesetz jedoch wie Sachen behandelt werden, handelt es sich nach einem  Wildunfall nicht um  Fahrerflucht, wenn Sie einfach weiterfahren.

Und weiter

Da Wildtiere in der Regel aber keinen Besitzer haben, liegt auch  keine  Sachbeschädigung vor. Daher handelt es sich beim Wildunfall  nicht um Fahrerflucht, wenn Sie den Unfallort ohne eine entsprechende Meldung bei der Polizei verlassen.

Oder

Abhängig von jeweiligen  Bundesland und dem dort geltenden  Jagdgesetz besteht ggf. beim Wildunfall eine  Meldepflicht.

Im weiteren gibt es diese Grenze

"bei Rehen zum Beispiel muss man das ja auf jeden Fall melden"

nicht. Im erwähnten Tierschutzgesetz steht jedenfalls keine Meldepflicht, sie ergibt sich vielmehr aus dem Jagdgesetz.

Topspeed01 
Beitragsersteller
 13.11.2020, 17:57
@wiki01

,,Lassen Sie ein verletztes Tier einfach am Unfallort zurück, verstoßen Sie gegen das Tierschutzgesetz und riskieren eine Strafe von bis zu 50.000 Euro wegen Tierquälerei." Wortwörtlich zitiert!

Also Expertenrat kann man das nicht nennen. Noch Fragen? Nein gut danke tschüss

Naja zumindest sollte bei einem Hasen die Polizei hinzugezogen werden. Denn der Hase sollte möglichst auf den Seitenstreifen kommen. Übrigens wenn nicht du das Tier überfährst und es da liegt gibt es für dich KEINE Pflicht es zu melden.

Edit* bei einem Hasen MUSST du es melden wenn es zu einem Unfall kommt denn der Hase gilt gemäß §2 Abs. 1 des Bundesjagdgesetzes zum Haarwild, was ein Wildtier darstellt.

bei einem Eichhörnchen kann ich mir vorstellen das man es bei einer gewissen Geschwindigkeit nicht merkt.