Ist es Strafbar wenn man einem Angeklagten bei der Flucht hilft?

7 Antworten

Ja, § 120 StGB: § 120 StGB - Gefangenenbefreiung - dejure.org.

Selbstbefreiung ist dagegen straffrei, § 258 Abs. 5 StGB: § 258 StGB - Strafvereitelung - dejure.org. Aber glaube ja nicht, dass dem Ausbrecher dann nichts passiert: findet man nichts Anderes, belangt man ihn wegen - Unterschlagung von Gefängniskleidung.

Meandor  31.01.2022, 22:12

Für eine Gefangenenbefreiung muss derjenige erst mal Gefangener sein.

Es dürfte eher die Strafvereitelung greifen (§ 258 StGB).

Das Lexikon im Juraforum
https://www.juraforum.de/lexikon/strafvereitelung

sagt:

Der § 258 I StGB beschreibt als Tathandlung, dass der Täter den staatlichen Anspruch auf Verhängung einer Strafe gegen den anderen ganz oder zum Teil vereitelt.
....
Beispiel: Beseitigung von Tatspuren, Verbergen des Täters, Fluchthilfe, Überlassen eines Verstecks an den Vortäter

Darauf stehen bis zu 5 Jahre Gefängnis oder Geldstrafe.

Wichtig ist allerdings der direkte Vorsatz, den Vortäter (dem man hilft) vor Strafe zu schützen. Das muss die Absicht sein. Passiert das nur "aus Versehen", entfällt die Strafbarkeit:

Dem Täter muss es gerade auf die Vereitelung ankommen. Direkter Vorsatz ist erforderlich. Es muss also gerade deswegen gehandelt werden, dass eine Besserstellung des Vortäters erstrebt wird oder als sichere Folge seines Handelns vorauszusehen ist.

Wenn du ihn bei der Flucht hilfst, ist das eine Straftat.

Wenn du weißt, wo sich der Flüchtige aufhält, und du lügst und vertuscht die Wahrheit, ist das eine Straftat.

Wenn jemand eine Straftat vollzogen hat, du Kenntnis davon hast, und diese für dich behälst, kommt es wohl auf die Straftat an. Je nach Schweregrad, kannst du da mit belangt werden. Bei Kleindelikten bin ich mir nicht sicher.

Kommt darauf an was du unter helfen verstehst. Also einfach keine Aussage zu machen ist natürlich nicht strafbar - wenn du aber aktiv zb Fahrer bist in der Fluchtsituation dann ist es natürlich auf für dich potenziell strafbar.

Die Frage ergibt keinen Sinn.
Es gibt keine Flucht, weil es keine Verurteilung gibt.

Nein, es ist nicht strafbar.

Ist es jetzt nach deiner Fragenhistorie sinnvoll das Weite zu suchen? Nein.