ist es strafbar versehentlich jemanden an zu urinieren?
Die frage ist sehr wichtig, bitte nicht löschen, sie ist ernst gemeint!! Angenommen jemand pinkelt nachts vom Balkon weil er Geld für Wasser sparen will und gerade in diesem Moment läuft jemand unten. Es sollte nur ein versehen sein, denn eigentlich läuft Nachts dort keiner mehr. Könnte man das eine Art "Spartick" auslegen? Und urinieren in der öffentlichkeit ist das ja nicht weil war ja in der eigenen Wohnung. Unten befindet sich ca. 1,5 Meter Wiese und dann der Gehweg.
Ist das denn überhaupt strafbar, bzw. kann man deswegen angezeigt werden? Und wenn ja, was für ein Verstoß ist das (auch wenn es nur versehentlich passiert ist, weil eben normalerweise nie jemand dort läuft, vor allem Nachts).
2 Antworten
Soo weit hergeholt ist die Frage garnicht. Manche Leute kotz... sogar aus dem Fenster. Dann ist am nächsten Mittag (nach Rausch ausschlafen) artig Fenster putzen an den unten gelegenen Scheiben angesagt.
Und wenn du jemanden anpinkelst, dann weiß der eh nicht wer das war. Denn du hast ja fest in deinem Bett geschlafen. Vielleicht war ja auch Vollmond und es soll Schlafwandler geben.
Trotzdem würde ich abraten von solcher Technik. Nicht daß die über dir hier mitlesen und auch Wasser sparen wollen.
sollte es doch tatsächlich möglich sein, dass sich jemand als Vollasi outet, weil man sich auf den Balkon stellt und dort runter pinkelt??
hm..
..oder gibt es doch tatsächlich Trolle, die nur provozieren wollen??