Ist es strafbar, Menschen, die in einem öffentlichen Park Sex haben, zuzuschauen?
Die haben doch überhaupt keinen Anspruch auf eine ungestörte, gegenseitige Masturbation/Geschlechtsverkehr in der Öffentlichkeit, auch wenn es sich um eine etwas entlegenere, vom Gebüsch umgebene Sitzbank in einem öffentlichen Park handelt, oder ?
11 Antworten
Nein, das zusehen ist nicht strafbar.
Und es ist - entgegen den etlichen geäußerten Auffassungen hier auch nicht generell eine Straftat an öffentlichen Orten sexuelle Handlungen durchzuführen: denn demjenigen der das macht, muss es gerade darauf ankommen, durch die Handlung ein Ärgernis zu erregen - oder er muss sicher wissen, dass das geschieht. Damit sind seit dem 4. Strafrechtsreformgesetz aus dem Jahr 1974 (!), mit dem § 183a StGB entschärft wurde, nur noch gezielte Provokationen im Rahmen des § 183a StGB unter Strafe gestellt.
Wenn der Täter hingegen nur bedingten Vorsatz hat, also die Erregung des Ärgernisses lediglich nur für möglich hält, sich damit aber abfindet (billigendes in Kauf nehmen), was oft der Fall sein wird, ist der Straftatbestand nicht erfüllt. (Dazu u.a. auch: Oberlandesgericht Bamberg Urteil vom 22.02.2011 Az. 3 Ss 136/10 = BeckRS 2011, 07219; OLGSt StGB § 183 Nr 4; - Juris; Münchener Kommentar zum StGB, 2. Auflage 2012, § 183a Rn. 9)
Bemüht sich der Täter unentdeckt zu bleiben, indem er z.B. einen abgelegenen Ort aufsucht, spricht das regelmäßig gegen den notwendigen direkten Vorsatz.
Ist nicht strafbar.
Strafbar macht sich höchstens das Pärchen, wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses:
http://de.wikipedia.org/wiki/Erregung_%C3%B6ffentlichen_%C3%84rgernisses
Spannen erfüllt überhaupt keinen Straftatbestand. Probleme gibt es erst, wenn einer Person fremdes Grundstück betritt (§ 123 StGB), oder Bildaufnahmen anfertigt (§ 201a StGB).
Man kann zuschauen und applaudieren, muß man aber nicht. Und warum soll das strafbar sein? Und wenn sich Tiere paaren und man zuschaut, ist das auch strafbar? Und das professionelle Decken von Pferden, Kühen und so?
Es ist nicht Strafbar aber unhöflich.Die das machen wollen ja gesehen werden.
Und warum ist das dann unhöflich? Dann ist das doch höflich, wenn man deren Begehren befriedigt.