Ein Krimineller?

7 Antworten

§ 186 StGB - Üble Nachrede

Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

"Erweislich wahr" ist eine solche Tatsache, wenn die betreffende Person wegen einer solchen Straftat rechtskräftig verurteilt wurde.

Beispiel: Wenn jemand wegen Betruges rechtskräftig verurteilt wurde, darf ihn jeder straflos als "Betrüger" bezeichnen. Strafrechtlich problematisch sind dagegen z.B. Bewertungskommentare bei eBay, wo der Verkäufer als "Betrüger" bezeichnet wird, weil der Artikel anders aussieht als ihn sich der Käufer vorgestellt hat. Hier könnte der Verkäufer Strafanzeige wegen übler Nachrede gegen den Käufer erstatten.

Ja. natürlich. Ein Krimineller ist ein verbrecher, Verbrechen sind im Strafrecht als Taten definiert, die mit einer Gefängnisstrafe von mindestens einem jahr bewehrt sind.

Nur verurteilt oder auch abgesessen?

Bei ersteren ja. Bei letzteren nein.

RobertLiebling  04.06.2013, 20:47

Wer seine Strafe abgesessen hat, ist also kein Krimineller mehr? Reset to zero, sozusagen? Und sein Führungszeugnis ist auch wieder blütenweiß?

Sebbel2  04.06.2013, 20:51
@RobertLiebling

Sein Führungszeugnis ist natürlich nicht weiß. Aber jemand der seine strafe abgesessen hat, hat nunmal für die strafe gebüßt und ist nach gesetz eben kein straftäter mehr. Und somit eben auch nicht mehr kriminell.

Leider sehen das viele anders.

Einmal knacki, immer knacki ;-) .

RobertLiebling  04.06.2013, 20:53
@Sebbel2

Leider sehen das viele anders.

Es wäre nett, wenn Du auch noch den Paragraphen angeben würdest in dem steht, dass man einen Betrüger nach Verbüßung seiner Haftstrafe eben nicht mehr als "Betrüger" bezeichnen darf.

klimax  05.06.2013, 22:34
@RobertLiebling

Kann er nicht, weil seine Antwort Nonsens ist.

Die Definition sagt, dass man denjenigen, der gegen Gesetze verstoßen hat - und sei es "nur" ein Diebstahl - als "Kriminell" bezeichnen kann, siehe Wikipedia...

Hast ja dann noch Unterteilungen, Kleinkrimineller, Schwerkrimineller, Berufskrimineller etc.

Man darf jemanden "Krimineller" nennen, wenn er verurteilt wurde, und dies auch rechtskräftig ist.