Ist es strafbar meinen Crush zu beobachten?
Seit April 2007 ist Stalking nach § 238 strafbar. Ich bin jemanden verliebt und beochbate ihn in der Schule manchmal. Soweit ich weiß ist Stalking erst ab einer gewissen Grenze strafbar. Überschreite ich diese Grenze, wenn ich ihn aus dem 2.Stock in den 1. Stock ,,stalke"? Oder ist es legitim. Ihr müsst wissen, es ist ein Lehrer und ja, ich weiß es ist komisch. Aber ich bilde mir nichts weiter drauf ein und weiß, dass ich niemals Chancen bei ihm haben werde, weil es einfach illegal ist. Und gerade weil das ein erwachsener Mann und ich ein ,,Kind,, bin, frage ich mich, ob das die ganze Sache nicht etwas mildert.
Danke im voraus!
2 Antworten
Hallo!
Sofern du ihn nicht direkt verfolgst, ist das nicht so schlimm und auch rechtlich nicht zu "ahnden". Stalking ist erst dann zutreffend, sofern jemand regelrecht verfolgt wird, sofern man der Person auflauert und ihr nachstellt und sie das als so empfindet. Es wird zwar viel zu solchen Themen behauptet und die Gesellschaft ist da sensibel, das stimmt - aber man sollte keine Schwarzmalerei betreiben.
Solange er es nicht weiß und nicht bemerkt, ist es noch Okay