ist es rechtswidrig die sachen des ex auf die straße zu stellen, nachdem man mehrfach gebeten hat di

10 Antworten

Ich würde ihm schriftlich eine Frist zur Abholung setzen und Kosten für die Verwahrung bis dahin geltend machen. Erkundige Dich da mal nach den handelsüblichen Preisen für so eine Lagerung.

Ansonsten würde ich ihm schreiben, dass Du nach erfolglosen Fristablauf davon ausgehst, dass Du die Sachen Dir entweder zueignen oder sie als Müll entsorgen kannst.

Deine Freundin sollte ihren Exfreund vorher schriftlich (Einwurf-Einschreiben) aufgefordert haben, die Sachen abzuholen, und dafür sollte sie ihm eine ausreichende Frist eingeräumt haben. Wenn sie gleichzeitig angedroht hat, die Sachen anschließend zum Müll zu geben, sollte sie auf der sicheren Seite sein, falls sie es dann tatsächlich tut.

Eigentlich nicht. Du hast ihn mehrmals darauf hingewiesen. Wenn er sein Eigentum nicht abholt ist das sein Pech.

Anklagen würde sich generell nicht lohnen. Außerdem würde mich das kaum jucken. Ansonsten einfach in den Mülleimer schmeißen, soll er doch die Sachen dann daraus fischen.

Nein, außer die Wohnung gehört noch euch beiden, dann musst du haften, wenn etwas verloren geht. Wenn die Wohnung dir gehört und du ihm oft genug gesgat hast, er soll es holen, dann passt das.

Shielay88 
Beitragsersteller
 07.05.2012, 13:37

nein er wohnt nicht mal bei ihr, er war nur ab und zu mal dort zum schlafen, aber die wohnung gehört meiner freundin alleine

sasaluna  07.05.2012, 13:43
@Shielay88

na,dann raus mit dem schrott.

ich habe es schon mal gemacht ,aber eine frist unter zeugen ausgesprochen und als er nicht kam ,hab ich die sachen aif die strasse gestellt ,ausländische mitbürger haben nachgesehen was sie brauchen können und es war alles verteilt danach ,aber es kam nichts nach und auch keine anzeige ,da war ich fertig damit und gut. ich würde es einfach machen und fertig. viel glück.