Sozialstunden nicht gemacht in der Frist.
Hallo User ich wurde zu 40stunden sozialstunden verdonnert. Habe 6 stunden gemacht und den rest konnte ich nicht machen da ich angst hatte auf die straße zu gehen aber das ist eine andere geschichte. Auf jeden fall habe ich am 22. einen gerichtstermin. Meint ihr wenn ich die bis dahin (obwohl frist abgelaufen) mache das die sache dann gegessen ist ?
Danke im vorraus
5 Antworten
Das kommt darauf an , zu was Du verurteilt wurdest, waren es 40 Sozialstunden wirst Du wohl eine Verwahrnung bekommen, weil Du diese nicht gemacht hast. Wurde das Verfahren unter der Auflage gem. § 153 a STPO eingestellt und Du hast die Auflage nicht erfüllt, gibt es eine Verhandlung an deren Ende ein Urteil steht.
auf jeden is zwar schon gegessen aber ich schätz mal es liegt am richter wenn er sieht das du die gemacht hast um ne 2te chance zu bekomm vllt hat er dann die kourage <--(richtig??) :D sich auf nen freispruch einzulassen kp aber ich hab dasselbe prob gerade was hast du bekommen dafür?
kommt drauf an wie du dich benimst wen du dich gut benimst muss du noch mal 40 machen wenn schlecht ab 2 wochen in jugendarest hatte das selbe problem
Ich vermute, die Arbeitsstunden sollen nicht als Bewährungsauflage gemacht werden,. sondern Du wurdest tatsächlich vom Jugendrichter in einer Gerichtsverhandlung zu den Stunden verurteilt? Dann gilt:
Der Termin beim Gericht soll Dir Gelegenheit geben, ggf. Entschuldigungsgründe vorzutragen, warum Du die Stunden bisher nicht gemacht hast oder machen konntest. Deine Entschuldigung wird vermutlich nicht ausreichen, so daß der Jugendrichter dann einen sogenannten "Ungehorsamsarrest" gegen Dich festsetzen wird, der zwischen einem Wochenende und bis zu 4 Wochen betragen kann. Danach dauert es 2 WOchen bis 3 Monate, bis Du zum Arrestantritt geladen wirst. Da der Arrest NUR dazu dienen soll, Dich zur Ableistung der Stunden zu bewegen, mußt Du den Arrest nicht antreten, wenn die Stunden bis dahin erledigt sind. Es lohnt sich also in jeden Fall, die Weisung jetzt noch zu erfüllen.
Allerdings fallen die Stunden nach Verbüßung des Arrestes auch nicht weg sondern sind immer noch zu machen. Und wenn Du das immer noch nicht machst, dann gibts halt noch nen Arrest. U.s.w. Aus der Nummer kommste also sowieso nicht raus..^^
Mein Gerichtstermin ist kommenden Mittwoch. Bis dahin habe ich 24 stunden erledigt oder mehr je nach dem. Also wenn er mich verurteilt zu sagen wir mal ner woche ich den arrest in 3wochen antreten muss und die sozialstunden aber in der zeit erledigt habe muss ich dann noch in arrest ?
Nen versuch ist es auf jeden fall wert, erklär den dann aber auch, warum du sie jetzt erst machst.