Ist es rechtlich richtig, das man wegen Schlechtwetter die Minusstunden abgezogen bekommt?
Mein Mann ist zum 17.12.10 gekündigt wurden wegen Schnee/Kälte, war aber seit 30.11.2010 schon zu Hause. Im Januar wurde er nochmal für 2 Wo. befristet geholt. Jetzt hat der Chef die angefallenen Minusstunden vom Dez. einfach im Jan. verrechnet/abgezogen. Er hätte doch für das schlechte Wetter dieses Schlechtwettergeld beim Arbeitsamt beantragen können!? Warum wird uns das abgezogen, wenn er doch bis zum 17.12. angestellt war.
2 Antworten
Normalerweise gibt es keine Minusstunden, dass ist der Normalfall. Betreibliche Risiken muss der Arbeitgeber tragen (siehe BGB). Im Arbeitsvertrag muss die monatliche Arbeitszeit angegeben werden. Diese muss auch ohne Abzüge vergütet werden. Ausnahme wäre hier ein Arbeitszeitkontenmodell, dass muss aber schriftlich geregelt sein.
das ist unzulässig!
entweder trägt der arbeitgeber das ausfallrisiko oder er meldet "saisonale kurzarbeit" (früher "schlechtwetter", auch rückwirkend) an. macht er das nicht, hat er die pappnase auf und kann das nicht den mitarbeitern aufbürden.
schnellstens die abgezogenen stunden schriftlich nachfordern, frist setzen und nach erfolglosem fristablauf klage androhen.
das hilft immer.