Zu recht Fehlstunden; Arbeitszeitkonto?
Ich habe einen Vertrag mit 25h pro Woche. Mittwochs kann ich nicht kommen, wofür mir wöchentlich 5h vom Arbeitszeitkonto abgezogen werden. Um das auszugleichen, arbeite ich die anderen Tage jeweils 6h 15 Minuten. Ich habe auf meine Konto immer nur Überstunden gehabt, bisher keine Minusstunden.
Meine ZA kreidet mir jedoch immer an, dass ich zu wenig Stunden habe, da auf dem Stundenzettel der Mittwoch nicht als Arbeitstag eingetragen ist.
Dementsprechend zahlen sie mir dann die Stunden nicht, die fehlen.
Ist das aber gerechtfertigt? Immerhin, werden mir die 5h doch abgezogen und sollten auch bezahlt werden, da ich sie ja im Laufe des Arbeitsmonat geleistet habe, oder irre ich mich?
3 Antworten
Solange die wöchentliche Arbeitszeit eingehalten wird darf man Dir nichts abziehen.
Den Arbeitgeber schriftlich per Einwurfeinschreiben darauf hinweisen und auffordern, dass die abgezogenen Stunden wieder gutgeschrieben werden.
Du setzt dafür eine genaue Frist z.B. das Datum an dem es üblicherweise Deine Abrechnung gibt.
Sollten dann die Stunden nicht korrigiert sein, dann Klage beim Arbeitsgericht einleiten, das geht auch ohne Anwalt.
Da Du an den anderen Tagen mehr arbeitest, als im Vertrag vereinbart, werden die diese Mehrstunden auf dein Zeitkonto packen. Du musst auf Vertragsänderung bestehen. Diese "Überstunden" werden sie dir irgendwann auszahlen.
Ist eigentlich falsch, weil mit den Mehrstunden zunächst die Fehlzeiten der anderen Tage aufzufüllen sind.
Allerdings muss bei jedem Stundenzettel von dir eine manuelle Änderung vorgenommen werden, da der Mittwoch entsprechend deinem Vertrag hinterlegt ist. Ist einiges an Mehrarbeit für den, der Lohn macht.
In der Zeitarbeit geht das. Man darf 4 Tage ballern und einen Tag daheim bleiben, wenn man die tarifliche und vertragliche Arbeitszeit, meist 35h, erreicht hat.
Die Firma kann dafür Wartezeit buchen, muss diese durch das Erreichen der wöchentlichen Arbeitszeit aber nicht auszahlen. Klingt komisch, ist aber bei IGZ und BAP tatsächlich so.
Du bekommst das, was im Arbeitsvertrag steht. Hast du weniger gearbeitet, muss der Arbeitgeber es mit Garantiezeit aufstocken. Er hat auch das Recht bis zu 14h pro Monat aus deinem Konto zu nehmen, darf dich ohne deine Unterschrift allerdings dabei nicht ins Minus ziehen. Das ist ganz wichtig!
Er hat auch das Recht bis zu 14h pro Monat aus deinem Konto zu nehmen
Da nenne mir mal bitte eine Quelle.
Er darf keine Stunden abziehen, so das Urteil von Bundesarbeitsgericht.
Manteltarifvertrag igz oder bap, anweisen von Gleitzeit. Der Mitarbeiter darf über 2 Tage pro Monat verfügen und der Arbeitgeber auch.
Bei keinem der Tarifverträge habe ich etwas dazu gefunden und ich habe auch noch ein paar andere Links durchgelesen und da steht nirgends, dass der Arbeitgeber über zwei Tage verfügen darf; Im Gegenteil der Arbeitgeber darf nicht einfach an das Zeitkonto ohne Zustimmung des Arbeitnehmers und das steht in vielen Links.
Bitte gebe mir den Link und nenne mir entsprechende Seite.
Wenn Du willst kann ich Dir entsprechende Seiten geben, wo das steht was ich geschrieben habe.
Ich arbeite jeden Tag mit Dienstleistern. Gelesen hast du scheinbar nichts, oder der Wortlaut nicht verstanden. 30sek Suche am Beispiel IGZ, Manteltarifvertrag:
"3.2.3. Die auf dem Arbeitszeitkonto aufgelaufenen Stunden werden in der Regel durch Freizeit ausgeglichen (vgl. PN 8). Dabei können der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer in jedem Kalendermonat über jeweils zwei Arbeitstage Zeitguthaben frei verfügen"
#wzbw
Würde ich auch so sehen. Ich kann auch nicht einfach jeden Tag 10Std. machen und dann Freitag einfach zuhause bleiben, da in meinem Arbeitsvertrag 5 Tage vereinbart sind.
Was ich noch erwähnen möchte: bei 6:15h wird eine Pause abgezogen. Ich hoffe das wurde hier berücksichtig.