Zigarettenautomat schluckt Geld von einem in einer Kneipe aufgestellten Automaten. Muss ich als Kneipenbetreiber das Geld zurückzahlen?
Ich betreibe eine Kneipe mit einem aufgestellten Zigarettenautomat. Dieser frisst ab und zu Geld, ohne Zigaretten auszuwerfen. Die Gäste kommen dann immer zu mir und verlangen von mir das Geld zurück. Das habe ich bisher immer von mir gewiesen und auf den Automatenaufsteller verwiesen. Ist das richtig, das ich nicht verpflichtet bin, Gelder auszuzahlen, sondern die Gäste sich an den Automatenaufsteller wenden sollen?
10 Antworten
Du bist nur verpflichtet, die Personalien des Beschwerdeführers aufzunehmen und die Beschwerde an den Aufsteller weiter zu geben. Der sieht ja die Kassendifferenz beim Befüllen des Automaten.
Danach kann der Kunde sein Geld zurück bekommen. Wenn du diesen Kunden kennst, kannst du natürlich den Betrag auch auslegen.
Das steht doch meist sogar auf den Automaten drauf?
Allerdings haben wir damals mit dem Betreiber abgemacht das wir das Geld quasi vorstrecken da wir den Betreiber ja regelmäßig gesehen haben
Dazu haben wir ein Heft gehabt, Daten vom Kunden und Datum, Uhrzeit, Marke mit Unterschrift Kunde
War halt „Kundenservice“ - sorich doch mal mit dem Betreiber
Ist bei uns auch so, allerdings sind wir eine Firma in der ein Zigarettenautomat aufgestellt ist (und in der Schweiz) aber das Vorgehen wird ähnlich sein. Auf dem Automaten hat es eine Nummer vom Kundenservice, da kann sich der Kunde dessen Geld geschluckt wurde melden.
Allerdings würde ich dir raten aus Kulanz das Geld deinen Gästen zurückzuzahlen, machen wir auch immer so. Wenn dann die Firma kommt um den Automaten zu leeren und wieder Zigaretten nachzufüllen, geben die uns das zu viel bezahlte Geld. Bisher hat es immer zu 100% gestimmt. Wenn du jemandem gar nicht traust, kannst du ihn ja immer noch den Weg über die Servicenummer nehmen lassen.
oft steth das auf dem Automat ! Wenn nicht ist das vielleicht Kundendienst und du musst das zurückfordern ?
es ist deine Kneipe und der Autoamt macht dir Ärger ! wirf IHN rausss !
Naja grundsätzlich müsstest du recht haben. Wenn du wirklich nur den Platz für den Automaten Vermieter dann hast du damit nichts zu tun. Der Kaufvertrag über die Zigaretten wird ja zwischen Kunde und Firma geschlossen da steckst du normalerweise nicht mit drin.
Ich würde an deiner Stelle im entsprechendem Mietvertrag nachschauen ob da was steht ansonsten hat der Automatenaufsteller sicher eine Service Hotline auf die du die Kunden verweisen könntest