Schönen Tag,
sitze jetzt schon seit über 2 Stunden am PC und recherchiere wegen Drogenkontrolle und unseren Rechten. Alle Meinungen wiedersprechen sich aber hoffe ihr könnt mir weiterhelfen. Sry wegen den vielen Fragen aber ich will endlich klarheit.Zur Info ich komme aus Bayern und bin noch in der Probezeit.
Wenn man von der Polizei zu einer Verkehrskontrolle angehalten wird darf man und sollte man ja die Schnelltests verweigern.
Bsp ich habe nichts genommen/geraucht oder getrunken.
Verweigere ich die Schnelltest und das Augenleuchten, Finger zur Nase als Begründung dass dabei falsche Werte rauskommen können, Können die polizisten mich ja auf die Wache mitnehmen für einen Bluttest der aber von einem Richter bestätigt werden muss. Jetzt haben die Polizisten keine richtigen Beweise, können aber mit Sicherheit irgendwelche erfinden so dass der Richter zustimmt oder ? wenn ja welchen wären dies? da rote Augen ja nicht ausreichen, ist den die Ablehnung der schnelltests ausreichend ? und wie sieht es aus wenn man schon einen Btmg Eintrag hat ist das eine Begründung für einen Bluttest oder die Durchsuchung ?
Wenn ich dann gegen meinen Willen den Test durchführe, weil ich ja muss aufgrund der Zustimmung des Richters und dieser Negativ ist, kann ich dann was machen?
hab jetzt oft gelesen da kann man gar nichts machen andere schreiben doch da dies Körperverletzung bzw ein schwerwiegender Eingriff in die Unversehrtheit ist oder eine Anzeige wegen Dienstaufsichtsbeschwerde.
Kann man da überhaupt eine Anzeige machen da ich ach gelesen habe dass wenn man den Polizisten mit einer Anzeige droht diese oft schon nachlassen weil das für Sie Folgen haben könnte wie zb, in der Verhandlungszeit kein Gehaltserhöhung oder Aufsteigung oder stimmt das auch nicht ?
Eine weitere Sache wo ich immer andere Anworten im Internet finde ist dass mit 2 Drogentests.
Bsp. ich sage bei einer Verkehrskontrolle ich habe heute mittag ein Radler getrunken. Die Polizei mich somit Blasen lässt und 0,0 rauskommt dürfen die dann noch einen Bluttest machen wenn ich den schnelltest für Drogen ablehene. Die einen meinen ja da die Drogen nichts mit dem Alkohol zu tun haben, die anderen meinen nein da ein Schnelltest der negativ ist ausreicht um den Bluttest abzulehnen. Oder darf die Polizei nur keinen Bluttest auf Alkohol machen und auf Drogen schon?
Die letzte Frage, hoffe Sie können mir so viele wie möglich beantworten :D
bin vor einem halben Jahr mit 3 kapseln mdma im club erwischt worden. Bekomme jetzt warscheinlich Sozialstunden. Kann da was von der Führerscheinstelle auch kommen da ich zu dem Zeitpunkt als da passiert ist noch 17 war und keinen Führerschein hatte, jedoch schonmal angemeldet war. Den Führerschein hab ich 2 Monate nach dem Vorfall bekommen.
Nochmals sry wegen der vielen Fragen. Bin sehr dankbar für Antworten