Ist es in einer Notsituation ohne Strafe mit Alkohol Auto zu fahren?

10 Antworten

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Wenn du mit Alkohol am Steuer erwischt wirst, und plausibel machen kannst, dass es wegen einer Notsituation absolut unumgänglich war (niemand anders da, schwere Gefahr für einen Menschen, etc.) dann kann es sein, dass dein Vergehen nicht "schuldhaft" sondern quasi "entschuldbar" war und du wirst nicht bestraft.

Aber da müssen schon sehr besondere Umstände zusammenkommen, und du musst es auch beweisen können, im Prinzip liegt die Beweislast auf dir und du hättest auch bei jeder Möglichkeit damit aufhören müssen (z.B. du siehst Passanten -> du musst ihnen das Steuer übergeben)

furbo  12.02.2017, 08:07

Fast richtig. Nur...

dass dein Vergehen nicht "schuldhaft" sondern quasi "entschuldbar" war und du wirst nicht bestraft.

Du brauchst nicht so hoch bis zur Schuld greifen, gerechtfertigt reicht vollkommen aus. 

Yannick1998 
Beitragsersteller
 11.02.2017, 22:41

Oha krass - naja Deutschland halt  danke :)

Fahrt unter Alkohol ist immer Fahrt unter Alkohol und davon gibt es keine Abweichungen. Ausnahmen wie für das gerne zitierte flotte Fahren wenn man die schwangere Frau ins Krankenhaus bringt (auch eher eine rechtilche Grauzone) gibt es nicht.

1,2 Promille wie in deinem Beispiel ist auch heftig und man setzt sich, den Patienten und andere Verkehrsteilnehmer unnötigen Gefahren aus.

Bei medizinischen Notfällen ist es ohnehin ratsam, wenn nicht Pflicht, nicht privat zu fahren, sondern per 112 den Rettungswagen zu rufen. Die haben wenigstens Personal an Bord das intervenieren kann, wenn der Kreislauf auf der Fahrt instabil wird. Im Zweifel ist das Selbstfahren eines akut gefährdeten Patienten wie der Herzinfarkt aus deinem Beispiel nur "gut gemeint aber schlecht gemacht" und kann sogar unterlassene Hilfeleistung sein, wenn es dem Patienten auf der Fahrt schlechter geht. Er gehört sofort in medizinische Betreuung, die nur im Krankenwagen gewährleistet ist.

Yannick1998 
Beitragsersteller
 11.02.2017, 20:39

Okay vielen Dank für die hilfreiche Antwort :))

Im Rahmen einer rechtfertigenden Notstandshandlung (§ 34 StGB) wäre eine Alkoholfahrt tatsächlich gerechtfertigt - wenn es das einzige Mittel wäre, einen Verletzten zu helfen.

Allerdings kannst du davon ausgehen, dass diese Notstandshandlung sehr genau überprüft wird und sollte auf irgendwelche anderen Hilfsmöglichkeiten erkannt werden, gäbe es keine Notstandshandlung = das Fahren wäre strafbar.

Yannick1998 
Beitragsersteller
 11.02.2017, 22:39

Okay vielen Dank :)

an alle oberbedenkenträger,bin mal nachts um 1 zu fuß aus der kneipe heim,um 4 morgends aufgewacht wegen lauten autohupen.aus dem fenster geschaut und feuer gesehn,dachte zuerst ein holzstoss brennt da dort immer welches gelagert wird.ohne bedenken ins auto und nachgesehn,war am ortsrand ein auto steckte hochkant im teich und brannte.zurück den notruf abgesetzt,meine beiden großen löscher ins auto und gelöscht.nach dem löschen sah ich im scheinwerferlicht eine person die neben dem auto eingeklemmt war im wasser.konnte gerade so die nasenspitze an die luft halten sonst wär er ersoffen.hab für den einsatz die lebensrettermedaille erhalten,promille haben keinen interessiert trotz polizei vor ort

Yannick1998 
Beitragsersteller
 11.02.2017, 22:38

Okay danke krass :)

Berlinfee15  12.02.2017, 12:17

Gratuliere für tatkräftige Hilfe u. Medaille!

Doch bist Du direkt am Ort nicht Auto gefahren. Daher interessierte sich die Polizei sicherlich nicht für evtl. Promillegrenze...und Du hast noch entsprechend handeln können.

wollyuno  12.02.2017, 12:23
@Berlinfee15

so 5 halbe bier 0,5 hatte ich bestimmt damals.aber wie man sieht trotz allem handlungsfähig.ein echter franke wackelt da nicht,lach.deshalb war ich ja zu fuß unterwegs von der kneipe heim,nur dann kam eben diese sache dazwischen.im normalfall fahr ich nicht auto

wollyuno  12.02.2017, 19:18
@Berlinfee15

doch ich bin gefahren,da war der restalkohol bestimmt nicht weg,wie hätte ich sonst schnell handeln können bei 500m abstand zu meinem haus.die feuerlöscher waren auch schwer und ohne auto und fernlicht hätte ich den verunglückten nicht endeckt

am besten wäre es, mal wieder einen erste- hilfe- kurs zu absolvieren. dann kann man richtig helfen bis der zu hilfe gerufene rettungswagen da ist ....! 

es ist noch nicht sooo lang her da waren noch bis 0,8 promille erlaubt. ohne bußgeld, verwarnung oder sonstwas.

bald kommen die selbst fahrenden autos. dann kann man die vordersitze nach hinten drehen und eine bierbank zwischen vorder- und rückstitze stellen. da kann man dann karten spielen, bier trinken und nebenbei ein halbes hähnchen mit kartoffelsalat essen. oder eben einem verletzten die hand halten während das auto einen ins nächste kh fährt.  :-)

 

Yannick1998 
Beitragsersteller
 11.02.2017, 20:38

Okay danke - hoffe mal nicht dass Selbstfahrende Autos kommen- bin so garnicht ein Fan davon -