Straftat in einer Botschaft - welches Strafrecht gilt?
Wird eine in einer ausländischen Botschaft begangene Straftat nach deutschem Recht, oder nach dem Recht des Landes, dem die Botschaft gehört, verfolgt?
Beispiel: ein deutsches Ehepaar besucht die pakistanische Botschaft. Dort verprügelt der Ehemann die Ehefrau und vergewaltigt sie (das ist legal in Pakistan). Kann der Ehemann in Deutschland dafür strafrechtlich verfolgt werden?
3 Antworten
Im Gegensatz zu einer weit verbreiteten Ansicht sind Botschaftsgelände nicht exterritorial. Sie sind Staatsgebiet des Staats, in dem sich die Botschaft befindet, somit gilt auch das Recht dieses Staats.
Problematisch könnte es nur werden, Straftaten, die sich in einer Botschaft ereignen, zu verfolgen, da Botschaften unter dem Schutz des Wiener Abkommens über diplmatische Beziehungen stehen.
https://de.wikipedia.org/wiki/Wiener_%C3%9Cbereinkommen_%C3%BCber_diplomatische_Beziehungen
Selbstverständlich gilt deutsches Strafrecht, genauso wie für Straftaten, die in einem China-Imbiss oder einer türkischen Dönerbude begangen werden, sofern diese sich in Deutschland befinden.
Es gilt deutsches Recht, da deutsches Hoheitsgebiet.