Straftat in einer Botschaft - welches Strafrecht gilt?

3 Antworten

Im Gegensatz zu einer weit verbreiteten Ansicht sind Botschaftsgelände nicht exterritorial. Sie sind Staatsgebiet des Staats, in dem sich die Botschaft befindet, somit gilt auch das Recht dieses Staats.

Problematisch könnte es nur werden, Straftaten, die sich in einer Botschaft ereignen, zu verfolgen, da Botschaften unter dem Schutz des Wiener Abkommens über diplmatische Beziehungen stehen.

https://de.wikipedia.org/wiki/Wiener_%C3%9Cbereinkommen_%C3%BCber_diplomatische_Beziehungen

Selbstverständlich gilt deutsches Strafrecht, genauso wie für Straftaten, die in einem China-Imbiss oder einer türkischen Dönerbude begangen werden, sofern diese sich in Deutschland befinden.

Es gilt deutsches Recht, da deutsches Hoheitsgebiet.