Ist es erlaubt mehrere Unterschriften zu haben und diese zu verwenden?
Meine Frage ist auch diese Mal wieder kurz und knapp:
Ist es erlaubt nach außen hin (sprich dem Staat gegenüber und auch allen andern Menschen gegenüber - am Besten überfließend - also: Immer auf beiden Seiten anwendbar!) mehrere Unterschriften zu haben?
Alles Liebe, Raffael
6 Antworten
Eine Unterschrift ist etwas ganz individuelles. Und sie ist grundsätzlich einmalig und wird an verschiedenen Stellen genau so hinterlegt. In bestimmten Fällen ist ein Kürzel zugelassen und ausreichend. Eine komplett andere Unterschrift wird nicht akzeptiert.
Wer Müller heißt, kann nicht mit Meier unterschreiben.
Und wenn Du von Deiner Bank Geld willst, wollen sie eine Unterschrift und nicht verschiedene.
Einfach ja
Alles was nicht explizit verboten ist , wäre erlaubt
Du mußt bei vielen Gelegenheiten beweisen können, dass du unterschrieben hast. Das machst du mit dem Perso, wo die Unterschrift drauf ist, oder, bei Bankgeschäften mit deiner Scheckkarte.
Nun erkläre mir mal, wie du den Nachweis erbringen willst, wenn du unterschiedliche Unterschriften verwendest.
Da wo kein Nachweis erforderlich ist, kannst du auch 3 Kreuze machen.
Meinst du jetzt den gleichen Namen anders zu schreiben ( Schreibschrift, Kursiv, Druckbuchstaben )? Wenn ja, dann würde ich ja sagen, aber es wäre schwieriger zu identifizieren ob wirklich du das unterschrieben hast, da deine Unterschrift ja anders ist.
Nein.
Das ist Urkundenfälschung.