Wie muss eine Unterschrift in der Schweiz aussehen?
Guten Tag Ich bin neulich 18 geworden, habe meinen Nachnamen ändern lassen und will nun meinen Unterschrift ändern. Ich lebe in der Schweiz.
Nehmen wir mal an ich heisse Alexander Mustermann und hiess vorher Alexander Bahlinger. In Wirklichkeit ist mein Name aber viel seltener.
Bis jetzt habe ich mit B. Alexander unterschrieben und nun würde ich gerne eine neue Unterschrift haben, so etwas wie M. Alex. Ist das erlaubt? Oder muss der Nachname ausgeschrieben sein? Ich habe gehört, dass es in DE eine solche Reglung gibt, aber wie sieht es in der Schweiz aus?
Und wenn ich meine Unterschrift wechsle, müsste ich das doch die Schule und etc informieren. Wie mache ich das? Wenn ich plötzlich anders schreibe, ist das doch recht auffällig.
In Wirklichkeit besteht mein Vorname aus 12 Buchstaben und mein Nachnahme aus 6. Ich würde gerne die Initiale des Nachnamen nehmen und meinen Vornamen abkürzen, weil dies zu lange geht.
4 Antworten
Du kannst unterschreiben, wie Du willst. Die Unterschrift muss nicht lesbar sein.
Als einziges gilt: Die Unterschrift muss immer dieselbe sein, so dass Du identifizierbar wirst. Wenn Du immer mit XYZ unterschreibst, dann geht das.
Wenn Du aber einmal XYZ, dann MTU und mal ABC unterschreibst, dann ist das unsinnig, weil Du Dich so anhand der Unterschrift nicht identifizieren kannst.
Nein. Deine Unterschrift muss einfach Deine Unterschrift sein - was da steht, ist nicht relevant. Die meisten Unterschriften sind nicht lesbar - sie muss bloss immer ungefähr gleich aussehen, damit man die Unterschriften eben vergleichen kann. Es sollte aber in Deinem eigenen Interesse sein, dass die Unterschrift nicht von jedem nachgemacht werden kann. Also X X X ist wenig ratsam.
Unterschriften sollten, soweit ich weiss gleich aussehen, wie in Deinen Ausweisen. Vornamen können abgekürzt werden, Nachnamen aber nicht.
Das war jedenfalls so, als ich noch in der Schweiz gelebt habe und ist hier in Kroatien das Gleiche.
Auf jeden Fall gilt das für alles Offizielle und Amtliche, aber wie Du private Sachen unterschreibst ist mehr oder weniger Dir überlassen, also ob Du Deinen richtigen Namen oder nen Spitznamen benutzt, bleibt Dir überlassen.
es kommt drauf an, was Du wie unterschreiben möchtest. Bezweifel, das es da Vorschriften gibt.
Ein wichtiges Dokument (zum Beispiel Arbeitsvertrag oder für den Ausweis) ist etwas anderes als eine Einzugsermächtigung bei der Tanke.
Da kommt es doch neben dem persönlichen Geschmack auch auf den Platz für die Unterschrift dran. Ich unterschreibe meist mit Iniatle des Vornamen und den vollständigen Nachnamen. Bei Dingen wo niemand mehr draufschaut ist es nur Gekrakel, das schnell hingerotzt wird.Bei anständigen Dokumenten versuche ich eine halbwegs anständig aussehende Unterschrift hinzubekommen.
Was du meinst ist ein Kürzel, keine Unterschrift.
Eine Unterschrift sagt sehr viel über die Person aus die Unterschreibt.
Also bitte keine Originalität.
Eine gute Unterschrift ist leicht grösser als der geschriebene Text, hat keine übertriebenen Anfangsbuchstaben, keine Schnörkel, keine Unterstreichungen oder gar Durchstreichungen, keine Kringel als i Punkte und hat wenig Abweichungen zur Handschrift.
Sie wird mit Vor- und Zunahmen (dazu wird man oft aufgefordert auf wichtigen Unterlagen) oder beginnt mit dem 1. Buchstaben des Vornamens.
Alles was von diesen Regeln abweicht macht einen schlechten Eindruck und kann einem einen gewünschten Job kosten.
Natürlich erlaubt der Gesetzgeber auch 2 XX und du kannst schreiben was du willst. Du musst nur immer gleich unterschreiben.
Zu empfehlen ist es aber nicht.
Wie sollte ich denn bei einer Unterschriftsänderung vorgehen?
Die Unterschrift ergibt sich von allein, wenn man seinen Namen oft in unterschiedlichen Tempi und verschiedenen Stiften schreibt.
Beginne mit Filzstiften.
Und der Nachname muss nicht zwingend drauf sein?