Ist es erlaubt, dass der Fahrlehrer einen Hörtest anordnet?
Ich habe mehrere Fragen.
Mein bester Freund ist leider hochgradig schwerhörig und trägt seine Hörgeräte nicht, da er sie nicht mehr findet. Er hört leider nur noch 5% und braucht seine Hörgeräte. Sein Fahrlehrer möchte nun einen Hörtest. Ein ehemaliger Klassenkamerad von mir ist komplett gehörlos und hat seinen Motorradführerschein ohne Hörtest bestanden. Wie kann es sein, dass man als gehörloser keine Gleichgewichtprobleme hat, und als schwerhöriger schon ? Was kann passieren, wenn er sie nicht mehr trägt ?
6 Antworten
Ich bin kein Rechtsexperte aber nach meinem Dafürhalten macht der Fahrlehrer sich sogar strafbar, wenn er die Hörprobleme ignoriert. Ihm bleibt meines Erachtens nichts anderes übrig, als einen Hörtest einzufordern. Und ggf. auch ein medizinisches Gutachten.
das hat nichts mit den Gleichgewicht zu tun.
Sondern Tauglichkeit.
Wer noch Hört- auch wenn es nur 5% sind Kann/ muss( weiß die genaue regel nicht) eine Fahrtauglichkeitstest machen ( sehtest, hörtest) . dabei soll herrausgestellt werden , in wie weit man sich normal am Straßenverkehr beteidigen kann- oder ob es zu einer Unterstützung kommen kann ( bei einer Sehschwäche kann eingetragen werden - das man eine Brille tragen muss. oder ein Hörgerät) .
Der Taube , braucht ganz offensichtlich ja wohl kein Hörtest mehr- wozu auch. Er bringt dann andere Bescheinigungen mit.
Wenn der Fahrlehrer die Fahrtauglichkeit anzweifelt, muss er handeln. Er kann die Fahrerlaubnisbehörde informieren und auch weitere Fahrstunden verweigern.
Es liegt also im Interesse deines Freundes einen Nachweis über seine Fahrtauglichkeit zu erbringen, was durch ein fachärztliches Gutachten möglich ist.
Weigert er sich, wird das nichts mit dem Führerschein.
Ein Wechsel der Fahrschule bringt nichts, da die Fahrerlaubnisbehörde über die Fahruntauglichkeit informiert sein wird.
Dass er keine Hörgeräte hat, ist einzig und allein sein Verschulden. Er kann sich jederzeit Neue besorgen.
Im seinem Ausbildungsvertrag steht, dass er vom Unterricht ausgeschlossen wird, wenn sich Zweifel an seiner Fahrtauglichkeit ergeben.
Die Fahrschule selbst kann kein Gutachten anordnen, aber sie kann ihn solange vom Unterricht ausschließen, bis er die Zweifel ausgeräumt hat (beispielsweise durch ein Gutachten), alternativ kündigt sie den Vertrag.
Spätestens bei der praktischen Prüfung wäre auch so Schluss, denn der Prüfer ist nach §18 Abs 3 FeV verpflichtet, bei Zweifeln an der Fahreignung die Fahrerlaubnisbehörde zu informieren, welche dann ein fachärztliches Gutachten fordern wird.
Also genau das muss ein Mediziner abklären mitd em gleichgewicht usw. , das kommt drauf an, aus welchem Grund einer nicht mehr hört. Das können wir nicht wissen.
Wenn er die nicht trägt, hört er nix. Keine Polizeisirene, keinen Notarztwagen von hinten, der die Gasse frei braucht. Manchmal ist es sogar hilfreich, man hört es schrammen, wenn man was erfasst hat und kann stoppen. Alles schon mal vorgekommen.