Blitzer nach 2 Schildern?

5 Antworten

Wenn man diese Begrenzung erst nach dem zweiten Schild kontrollieren dürfte,
hätte man ja bei nur einem Schild einen Freibrief, müsste sich nicht daran halten.
Das widerspricht also schon mal jeder Logik.

Grundsätzlich gilt:
Eine Geschwindigkeitsbegrenzung wirkt immer ab dem Standort eines Verkehrszeichens.
Viele Bundesländer haben Richtlinien, die einen gewissen Abstand von diesem Schild vorgeben, ab dem erst geblitzt werden soll. Das bedeutet aber nicht, das nicht auch schon direkt nach dem ersten Schild geblitzt werden darf.

Das erst nach einem zweiten Verkehrszeichen geblitzt werden darf ist Unsinn.
Ein Gesetz dafür wirst Du nicht finden, wenn, dann müsste Dein Freund seine Behauptung nachweisen.

Es gibt keine bundeseinheitliche Richtlinie bezüglich der reinen Positionierung von Tempo - Überwachungseinheiten . Sie müssen nur genau kalibriert und ausgerichtet sein gemäss der herstellerseitigen Intallationsvorgaben.

In vielen Bundesländern darf solch ein " Blitzer " theoretisch schon unmittelbar im Standortbereich des ersten Geschwindigkeits-Gebotszeichens aufgestellt werden, wenn dazu dann der Messbereich zur Überwachung eines reduzierenden Verkehrszeichens auch richtig eingestellt wurde.

Ein Lichtschranken - Gerät darf prinzipiell genau auf Höhe des Verkehrszeichens stehen , ein Distanzmesser per Laser und Radarerfasdung muss jedoch m.W. seine vorgelagerte Wesswegedistanz bezüglich Aufstellort mit einbeziehen.

Die meisten Bundesländer haben Richtlinien, die besagen, dass erst ab 100 bis 200m nach dem (ersten!) Schild geblitzt werden soll. Diese Richtlinien entfalten aber keine Aussenwirkung, für den Verkehrsteiönehmer gilt die Begrenzung ab dem (ersten) Schild. Und es gibt auch immer berechtigte Ausnahmen von der Richtlinie, z.B. an Gefahrenpunkten (enge Kurve, Unfallschwerpunkte etc.). Dein Diskussionspartner hat also unrecht.

Hallo,

ein Blick in die StVO hätte dir geholfen :-)

§ 41 StVO

(2)Vorschriftzeichen stehen vorbehaltlich des Satzes 2 dort, wo oder von wo an die Anordnung zu befolgen ist. Soweit die Zeichen aus Gründen der Leichtigkeit oder der Sicherheit des Verkehrs in einer bestimmten Entfernung zum Beginn der Befolgungspflicht stehen, ist die Entfernung zu dem maßgeblichen Ort auf einem Zusatzzeichen angegeben.

Also ab dem Standort des Schildes,sofern keine Meterangabe am Schild ist.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Havenari  23.04.2019, 07:46

Das hat jetzt allerdings nur bedingt etwas mit der Frage zu tun.

OlafausNRW  23.04.2019, 14:20
@Havenari

Das hat ALLES mit der Frage zu tun lol

Lesen und verstehen ist wohl nicht so dein Ding :-)

Es stimmt nicht. Es darf schon ab dem ersten Schild geblitzt werden.

happygirl96 
Beitragsersteller
 22.04.2019, 16:24

Danke für die schnelle Antwort. Hast du mir zufällig auch irgendein Gesetz oder so, damit ich einen "Beweis" habe?

MannNichtsWert5  22.04.2019, 16:24
@happygirl96

Auf die schnelle nicht.

happygirl96 
Beitragsersteller
 22.04.2019, 16:25
@MannNichtsWert5

Ok, kein Problem. Woher weißt du das aber? Bzw was macht dich so sicher?

MannNichtsWert5  22.04.2019, 16:26
@happygirl96

In der Fahrschule wurde es gesagt.