Blitzer nach 2 Schildern?
Ich hatte heute eine Diskussion über Blitzer und mein Gegenüber hat behauptet, dass (außerorts) ein Blitzer erst nach dem 2. Geschwindigkeitsbegrenzungsschild aufgestellt werden darf. Also wenn z. B. auf einer Landstraße nur ein 70er Schild ist, darf dort nicht geblitzt werden, sondern erst wenn dann ein 2. folgt, damit der Autofahrer nochmal eine Chance hat, die Begrenzung auch wirklich zu sehen.
Ich persönlich bin nicht der Meinung, dass das stimmt. Ich habe dann etwas recherchiert, aber nicht darüber gefunden.
Kennt sich hier jemand damit aus und könnte mir ggf ein entsprechendes Gesetz zeigen?
LG
5 Antworten
Wenn man diese Begrenzung erst nach dem zweiten Schild kontrollieren dürfte,
hätte man ja bei nur einem Schild einen Freibrief, müsste sich nicht daran halten.
Das widerspricht also schon mal jeder Logik.
Grundsätzlich gilt:
Eine Geschwindigkeitsbegrenzung wirkt immer ab dem Standort eines Verkehrszeichens.
Viele Bundesländer haben Richtlinien, die einen gewissen Abstand von diesem Schild vorgeben, ab dem erst geblitzt werden soll. Das bedeutet aber nicht, das nicht auch schon direkt nach dem ersten Schild geblitzt werden darf.
Das erst nach einem zweiten Verkehrszeichen geblitzt werden darf ist Unsinn.
Ein Gesetz dafür wirst Du nicht finden, wenn, dann müsste Dein Freund seine Behauptung nachweisen.
Es gibt keine bundeseinheitliche Richtlinie bezüglich der reinen Positionierung von Tempo - Überwachungseinheiten . Sie müssen nur genau kalibriert und ausgerichtet sein gemäss der herstellerseitigen Intallationsvorgaben.
In vielen Bundesländern darf solch ein " Blitzer " theoretisch schon unmittelbar im Standortbereich des ersten Geschwindigkeits-Gebotszeichens aufgestellt werden, wenn dazu dann der Messbereich zur Überwachung eines reduzierenden Verkehrszeichens auch richtig eingestellt wurde.
Ein Lichtschranken - Gerät darf prinzipiell genau auf Höhe des Verkehrszeichens stehen , ein Distanzmesser per Laser und Radarerfasdung muss jedoch m.W. seine vorgelagerte Wesswegedistanz bezüglich Aufstellort mit einbeziehen.
Die meisten Bundesländer haben Richtlinien, die besagen, dass erst ab 100 bis 200m nach dem (ersten!) Schild geblitzt werden soll. Diese Richtlinien entfalten aber keine Aussenwirkung, für den Verkehrsteiönehmer gilt die Begrenzung ab dem (ersten) Schild. Und es gibt auch immer berechtigte Ausnahmen von der Richtlinie, z.B. an Gefahrenpunkten (enge Kurve, Unfallschwerpunkte etc.). Dein Diskussionspartner hat also unrecht.
Hallo,
ein Blick in die StVO hätte dir geholfen :-)
§ 41 StVO
(2)Vorschriftzeichen stehen vorbehaltlich des Satzes 2 dort, wo oder von wo an die Anordnung zu befolgen ist. Soweit die Zeichen aus Gründen der Leichtigkeit oder der Sicherheit des Verkehrs in einer bestimmten Entfernung zum Beginn der Befolgungspflicht stehen, ist die Entfernung zu dem maßgeblichen Ort auf einem Zusatzzeichen angegeben.
Also ab dem Standort des Schildes,sofern keine Meterangabe am Schild ist.
Das hat ALLES mit der Frage zu tun lol
Lesen und verstehen ist wohl nicht so dein Ding :-)
Es stimmt nicht. Es darf schon ab dem ersten Schild geblitzt werden.
Danke für die schnelle Antwort. Hast du mir zufällig auch irgendein Gesetz oder so, damit ich einen "Beweis" habe?
Auf die schnelle nicht.
Ok, kein Problem. Woher weißt du das aber? Bzw was macht dich so sicher?
In der Fahrschule wurde es gesagt.
Hi, bei uns in Schleswig-Holstein ist es so, wie Du sagtest. Ein Gesetz kann ich nicht verlinken, aber diese Seite. Vielleicht hilft Dir das weiter:
Das hat jetzt allerdings nur bedingt etwas mit der Frage zu tun.