Ist es erlaub bei Online Auktionshäußern selbstgebackene Plätzchen zu verkaufen?
Und wenn ja, darf ich dies auch als Privatperson tun oder muss ich dann irgendwo als Händler eingetragen sein?
6 Antworten
Wenn du es machst, solltest du wenigstens ein Gesundheitszeugnis haben . Gib genau und alles an was in den Plätzchen ist, damit keiner sie ißt der gegen irgend etwas Allergisch ist. Versuche es am besten erst einmal bei Ebay-Kleinanzeigen, dann siehst du ob überhaupt Interesse besteht. Am besten bietest du erst einmal pro Sorte 1-2 St. zur Probe an (nur gegeb Versandkosten) und fügst einen Zettel bei mit z.B. :,, Wenn ihnen die Plätzchen schmecken können sie die bei mir kaufen (100g =...€ )´´. Dann gibst du deine E-Mail adresse an und dann kannst du sie so verkaufen. So kannst du am besten günstig Reklame machen.
Schwierige Sache - aber vielleicht aus einer anderen Sicht! Sonst kommt Dir noch jemand an von wegen Gesundheitszeugnis und so.
Ich kenne das Problem vom Verein, wenn wir auf Veranstaltungen Würstchen braten, Kuchen verkaufen etc. Daher haben z.B. 2 Personen von uns ein Gesundheitszeugnis!
Also erst mal brauch du als Produzent eine Gewerbeanmeldung. Und wenn du was mit Lebensmitteln machst steht dann erst mal das Ordnungsamt und die Hygieneprüfer auf der Matte und stellen deine Küche auf den Kopf ob auch alles seine Richtigkeit hat. Solltest du das überstehen brauchst du hygienisch geprüfte Verpackungen die mit den Inhalten und Zusatzstoffen beschriftet sind. Dann must du jede Kekssorte nochmal einzeln von der Lebensmittelkontrolle abnehmen lassen und erst dann , wenn überhaupt, darfst du sie verkaufen.
das darfst du als Privatperson nicht, und es würde auch keiner diese Kekse kaufen. Keiner weißß was drin ist, keiner weiß was für ein Spaßvogel du bist. Alles was in deutschland verzehrt wird dazu brauchst du prüfnummern und all das ohne das darf es nicht auf den markt und das ist aich gut so. du kennst mich nciht, würdest du mir blind vertrauen wenn ich dir selbstgebackene Plätzchen verkaufen würde?????
Machen kannst du das, aber wenn dann einer von den Keksen krank wird bist du am A*sch.
Am besten du beschreibst das auch ausführlich und ausdrücklich.Zum Bespiel für Leute mit Nussallergie, das Nüsse drinne sind, usw, und nicht das sind supertolle Kekse kauft sie ;) .
lg chekkka