Referendar-Schüler-beziehung legal/ illegal
Ich hab letztens einen Text über Lehrer-Schüler-Beziehungen gelesen. Das ist ja verboten wegen "Missbrauch Schutzbefohlener". Ich hab mich da gefragt wie das mit Referendaren ist. Die sind ja nicht richtig an der Schule angestellt oder? Und wenn es verboten ist, gilt das auch für andere Schulen oder hat das was mit dem Alter des Schülers/ der Schülerin zu tun (z.B. <16,<18 oder 18<)?
Schonmal danke für die Antworten Malk
8 Antworten
Es hat damit etwas zu tun, an welcher Schule die entsprechenden Personen sind. Wenn Lehrer oder auch Refferendar an einer Schule unterichten, dann sind alle Schüler ihre Schutzbefohlenen und mit denen dürfen sie keine Beziehung eingehen, auch wenn sie beide über 18 sind.
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Nein. An unserer Schule gab es mal einen Fall, bei dem einer unserer Lehrer mit einer Schülerin zusammenkam, nachdem diese ihre Abiturprüfungen geschrieben hatte, beide dachten ja, dass sie jetzt ihren Abschluss hätte. Aber dummerweise hat sie es nicht geschafft und musste noch ein Jahr bleiben. Dann hat man diesen Lehrer ein Jahr nich unterichten lassen, bis sie wirklich mit der Schule fertig war.
Für Referendare gilt das natürlich auch, sie sind für die Zeit ihrer Ausbildung Lehrer an der ausbildenden Schule, geben spätestens ab dem 2. Halbjahr eigenständig Unterricht und Noten und haben von Anfang an ebenfalls Aufsichtspflichten und Erziehungsauftrag. Somit sind alle Schülerinnen und Schüler dieser Schule ihre Schutzbefohlenen.
Eine Bezieheung zu einem Schüler / einer Schülerin an einer anderen Schule wäre juristisch wohl nicht anzugreifen, wenn die entsprechenden Altersgrenzen eingehalten sind.
wie ist es denn wenn der Referendar zwar an dieser Schule unterrichtet aber nicht den/ die SChüler/inn mit der er/ sie eine Beziehung hat?
Das gilt selbstverständlich auch für Referendare.
Jede Beziehung, bei der es Abhängigkeiten geben könnte ist verboten.
Also auch die Beziehung einer 20-jährigen mit einem Referendar, der ihr Unterricht und Zensuren erteilt.
(In Berufsbildenden Schulen oder Berufsakademien sind durchaus auch noch ältere Schüler, auch das ist verboten )
Der § 174 StGB http://dejure.org/gesetze/StGB/174.html zielt nicht auf das Anstellungsverhältnis, sondern auf die Tätigkeit ab. Das Abhänigkeitsverhältnis entsteht ja nicht dadurch, daß der Referendar von der Schule bezahlt wird, sondern weil er den Schülern Noten gibt. Und das tut er genau so wie ein Lehrer. Entsprechend ist es für ihn auch genau so strafbar wie für einen Lehrer.
Also auch nicht mit Schülern über 18?