Ist es ein Frevel die Annahme einer Paketsendung zu verweigern?
Hallo zusammen,
ich hatte mal vor Jahren eine Paketsendung einer Firma mit "Annahme verweigert" zurückgehen lassen. Seitdem stehe ich bei dieser Firma scheinbar auf der schwarzen Liste.
Wenn ich mit denen in Kontakt trete, dann hält man mir immer noch die Summe von vor 20 Jahren als offen vor, was ja eigentlich nicht sein kann, denn durch die Annahmeverweigerung ist ja der Kaufvertrag storniert worden.
Was habe ich also falsch gemacht?
Warum hast Du damals verweigert?
Weil ich im Nachhinein festgestellt habe, dass das Produkt doch nicht so gut zu sein scheint, wie beworben.
6 Antworten
Man hat natürlich ein Widerrufsrecht, das muss man aber auch korrekt anwenden: der Widerruf muss ausdrücklich erklärt werden.
Eine kommentarlose Annahmeverweigerung ist keine Widerrufserklärung. Stattdessen gerät man in Annahmeverzug. Der Kaufvertrag löst sich dadurch nicht in Luft auf.
Du hast ein Widerrufsrecht. Soweit so gut.
Dieses ist da, damit du, wenn die Sache gekommen ist und sie dir nach Prüfung nicht gefällt, aus dem Vertrag noch rauskommst.
In deinem Fall hast du ihnen aber nicht mal ne Chance zu gegeben, sondern lediglich Kosten verursacht. Entsprechend finde ich es gut und konsequent von der firma, dass sie mit dir keine Geschäfte mehr machen.
Die Frage nach einem „Frevel“ ist offensive Frage nach einer Meinung. Da „ Frevel“ kein rechtlicher Begriff ist. Und wie gesagt, die Firma macht alles richtig.
Du bestellst was, die bearbeiren deinen Auftrag, machen die Sendung fertig, schicken es dir und du lässt es ohne es auch nur zu öffnen ohne ersichtlichen Grund zurückgehen. Warum sollten Sie also nochmal mit dir einen Vertrag abschließen? Warum willst du das überhaupt wenn du bereits beim letzten Mal so gehandelt hast werden die sich auch denken "wozu die Mühe"
sagen wirs mal so, es ist natürlich immer mit kosten und mühen verbunden, wenn man etwas storniert oder zurückgehen lässt usw.
allerdings ist es OFT auch dein gutes recht. MEISTENS hat man nach dem fernabsatzgesetz das recht durch rücksendung innerhalb von 14 tagen vom kaufvertrag zurück zu treten.
nichts anderes ist eine annahmeverweigerung hier auch.
stellt sich nur noch die frage: war es vielleicht ein gewerblicher kauf? d.h. hast du es nicht als privatperson sondern unternehmer oder so gekauft? war es eine sonderanfertigung etc.?
also ich sehe das so: ihr solltet das klären, oder du verzichtest eben darauf mit dem betreffenden unternehmen weiter zusammen zu arbeiten.
lg, anna
Es war ein Privatkauf, von Privatperson gegenüber einer Firma. So wie du sehe ich es ja auch, aber scheinbar die Firma nicht.
Komische Vorstellung von: Wie gehen Vertragspartner eigentlich miteinander um?
... durch die Annahmeverweigerung ist ja der Kaufvertrag storniert worden.
Nein, ist er nicht. Durch eine unberechtigte Annahmeverweigerung einer bestellten Lieferung gerätst du in Annahmeverzug.
Was habe ich also falsch gemacht?
Du hast deinen Teil des geschlossenen Kaufvertrags nicht erfüllt.
Muss man also erst bei der Firma um Erlaubnis fragen, wenn man beabsichtigt die Annahme zu verweigern?
Normalerweise nimmt man die Lieferung an und macht dann von seinem Rückgaberecht Gebrauch (sofern eines besteht - ich weiß jetzt nicht, wie die Rechtslage in diesem Zusammenhang vor 20 Jahren war).
Nach Rücksprache mit dem Verkäufer sollte es auch möglich sein, die Annahme zu verweigern (was natürlich die Rücksendung vereinfacht), aber eine kommentarlose Annahmeverweigerung ist hier m. W. nicht ausreichend.
Gut zu wissen....
Es geht hier nicht um persönliche Meinungen. Ich habe zu der Sache sicherlich auch eine persönliche Meinung, ist aber für den eigentlichen Sachverhalt nicht relevant. Oder wem hilft es, wenn ich der Meinung bin, dass das Verhalten der Firma für mich nicht akzeptabel ist?