Paketannahme : Probleme "Annahme verweigern"
Hallo!
Dieser Tage erheilt ich die Nachricht über ein Paket, von dem ich nicht weiß, ob ich dieses überhaupt bestellt habe (ich vermute, dass ncith); nun soll ich - da nicht bei der Zustellung anwesend gewesen - mich entscheiden, was mit dem Paket passieren soll. Dabei kam mir in den Sinn, dass es ja möglich ist, dass ich durch die Paketannahme evtl. einen "Vertrag abschließe", mit einer Firma, bzw. einem Produkt, womit ich überhaupt nichts zu tun hatte. Aber da ich dann ja die "Ware angenommen" hätte, hätte ich ja evtl. meine "Zustimmung" zum "Kaufvertrag" (Antrag + Annahme) gegeben? Ich neige also dazu, das PAKET NICHT ANZUNEHMEN. Das ist ja grundsätzzlich immer möglich, wenn man dem Paketdienst bei seinem Eintreffen vor der Haustür sagt, dass man es nicht annehmen will ("Annahme verweigert"). Aber was ist, wenn man das Paket nicht selbst angenommen hat oder dieses in meiner Abwesentheit woanders für mich hinterlegt wurde?
Daher meine Frage dazu:
Wenn Einem ein Paket zugestellt wird, und dieses in seiner Abewesenheit
-an einen Nachbarn zugestellt wurde;
-
vor die Tür gelegt wurde;
-
(auf eigenen Wunsch in Abwesenheit) bei einem bestimmten Paketshop zur Abholung abgegeben wurde;
.... ist es dann immer noch möglich, (sozusagen "verzögert" oder "Nachträglcih") die ANNAHME ZU VERWEIGERN?
Bzw.: - Ist es möglich, nach dem Öffnen des Pakets (nachträglich) die Annahme zu verweigern, wenn man z.B. das Paket zum Paketshop zurückbringt, und diesem sagt, man möchte es nicht haben?
Wer sich damit auskennt: für eine schnelle und kompetente Auskunft wäre ich sehr dankbar!
6 Antworten
Also zunächst einmal das wichtigste: Solltest Du nichts bestellt haben, nimmst da Paket aber an, gehst Du hierdurch keinerlei vertraglichen Verpflichtungen ein. Du kannst das Paket auch bedenkenlos öffnen und den Inhalt prüfen. Wurde dir etwas einfach zugesendet, brauchst Du zunächst gar nichts mehr machen. Rechnungen/Mahnungen kannst Du ignorieren, wenn Du nett bist, forderst Du den "Lieferanten" auf, eine Abholung zu veranlassen.
Ich stimme Idefix zu. Du brauchst Dir keine Gedanken machen. Einfach annehmen. Wenn Dir wer was zuschickt, das Du nicht bestellt hast, freu Dich. Einem geschenkten Gaul schaut man nicht ins Maul. Außerdem schicken Weltbild und Co. öfter mal Geschenke als Dankeschön für ne Kundenwerbung. Oft genug erinnern sich die Leute schon gar nicht mehr daran, dass sie überhaupt wen geworben haben.
Ich hatte mal den Fall, dass jemand 4 Winterreifen bestellt hat. Bekommen hat er 8. Auf der Rechnung standen auch nur 4. War ein schönes Weihnachtsgeld für ihn, denn er hat die übrigen weiter verkauft. Sogar dürfen, weil kein Hahn mehr nach der Bezahlung für die überschüssigen Reifen gekräht hat.
Auch wenn du das Paket annimmst brauchst du dir keine Sorgen machen. Lies mal diese ausführlichen Infos:
ja klar kannst du die annahme verweigern und wenn es beim nachbahrn abgegebn wurde schick es zurück schliesslich hast du es nicht angenommen und sofern der nachbahr keine vollmacht hat bist du aus dem schneider ;)
ja das is halt pech😂 ne quatsch wenns iwas bestelltes is kannst es generell 14 tage lang einfach zurückschicken.
Und wenn ich das Paket VORHER SCHON GEÖFFNET habe?
Du kannst das Paket zurueckschicken, auch wenn deine Nachbarin es angenommen hat. Du bringst das Paket zum Postamt und dort sendest du es zurueck. Dies kann auch unfrei geschehen, dann muss der Empfaenger die Paketgebuehren zahlen.
Auch wenn du es schon aufgemacht hast ist dies moeglich das Paket zurueckzusenden. Somit kommt auch kein Kaufvertrag zustande. Du erhaelst beim Postamt einen schriftlichen Einlieferungsbeleg mit dem kannst du jederzeit nachweisen das du das Paket zurueckgeschickt hast.