Annahme verweigert bei Einschreiben Einwurf?
Hallo, ich hab schon 4x versucht einem Kunden eine Rechnung mit der Post zu schicken. Beim ersten Mal war die Adresse falsch, beim 2. Mal kam keine Reaktion und das 3. Mal mit Einschreiben Rückschein wurde verweigert. Der Postbote sagte mir, ich soll Einschreiben Einwurf nehmen weil es dann in Briefkasten geworfen wird und die Annahme nicht verweigert werden kann. Nun kam unser Postbote leider mit dem wieder verweigerten Brief zurück und konnte sich auch nicht erklären, wie der Empfänger bei Eiwurfseinschreiben die Annahme verweigern konnte. Weiß jemand, wie das passieren konnte bzw. was ich noch tun kann? Noch mal versuchen?
8 Antworten
Durch die Annahmeverweigerung hat der Kunde meiner Meinung nach deutlich gemacht das er die Rechnung nicht zahlen will. Dadurch sollten dir nun weitere Schritte offen stehen wie der Gerichtliche Mahnbescheit. Ich rate dir aber für das weitere Vorgehen einen Anwalt zu beauftragen, der kann dich darin besser und Rechtssicherer beraten als diese Community und die Kosten für den Anwalt solltest du dem Kunden auch auferlegen können. Außerdem ist bei jemandem der so hartnäckig den Eingang der Rechnung ablehnt damit zu rechnen, dass er es auf einen Gerichtsprozess ankommen lässt.
Wenn der Empfänger keinen nachvollziehbaren Grund (z.B. Nachportoerhebung, falsch geschriebener oder falscher Name, kein erkennbarer Absender) für die Annahmeverweigerung hat, gilt der Zugang an den Empfänger zum Zeitpunkt des Zustellversuchs als erfolgt (§ 162 BGB analog).
Ich würde ab ihn als nächstes mit einem gerichtlichen Mahnbescheid beglücken.
Die Kosten dieser ganzen Zustellversuche (abgesehen vom ersten) kannst Du dem Kunden auf den Deckel schreiben.
Wie wäre es, mit einem Zeugen dahin zu fahren und den Brief persönlich einzuwerfen?
einfach 50km geht noch aber die zeit und das geld dafür ist dann ja auch weg und wenn es wie oben geschrieben schon als zugestellt gilt auch bei verweigerung, dann ist es viell gar nicht nötig. ich hab die schreiben schon immer so zusammen gestellt dass es erst die rechnung normal war, dann eine erinnerung und dann die mahnung/en. werde mal nach dem vordruck schauen. danke euch allen
In jedem Schreibwarengeschäft gibt es einen Vordruck für Zahlungsauffoderung (früher Zahlungsbefehl). Den selbst sorgfältig ausfüllen und im Amtsgericht abstempeln lassen. Dann an den Schuldner schicken. Den muss er annehmen.
Vielleicht vorher noch eine letzte Mahnung schicken in der auf diesen Weg hingewiesen wird. Schlussendlich kann das bis zur Pfändung rauslaufen.
Kannst du ihm die Rechnung persönlich (am besten mit Zeugen übergeben)?
Ansonsten:
Zustellung durch den Gerichtsvollzieher. Ist zwar teurer, jedoch hat man hier nicht nur den Nachweis des Zugangs, sondern auch des Inhalts des zugestellten Schreibens, da man vom Gerichtsvollzieher mit der Zustellungsurkunde eine beglaubigte Abschrift des zugestellten
Schriftstücks erhält.