Ist eine Unterschrift bei unzurechnungsfähigkeit gültig?

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Nun, das Jugendamt hat sich aber sehr merkwürdig verhalten. Gerade dieses Amt muss doch wissen, dass solche "erzwungene" Unterschriften keine Gültigkeit haben und anfechtbar sind.

Deine Mutter muss sich an ihren Arzt wenden und es schriftlich geben lassen, in welcher Verfassung sie damals gewesen ist und die Unterschrift gerichtlich anfechten lassen. Sie kann sich auch an das Jugendamt wenden und sich erkundigen, was nun sie unterschrieben hat.

Es ist ja fast so, dass man gleich nach dem Aufwachen aus der Narkose irgendeinen Wisch unterschreiben soll, den man vielleicht gar nicht mal lesen, geschweige denn verstehen kann. Das ist illegal.

Yve91 
Beitragsersteller
 08.04.2011, 09:53

ja das mit dem jugendamt hat mich auch sehr irritiert. danke für den ausführlichen tipp

Hallo Yve91

Deine Mutter sollte sich zunächst von einem Anwalt beraten lassen. Nur über einen Anwalt wird sie wahrscheinlich die Möglichkeit erhalten, herauszufinden, was sie seinerzeit unterschrieben hat. Dabei kann dann der Anwalt ihr auch helfen, eine für sie ungünstige Unterschrift wieder zu revidieren.

Viel Erfolg wünscht Piccobello

Klar, kan sie mit der benen von dir gebrachten begründung diese Unterschrift anfechten. Fraglich ist, ob ie Behörden darauf eingehen. Eigentlich hätte man sich vorher vergewissern müssen, dass sie geistig beisammen ist. Dann hätte Sie sich dafür interessieren müssen, was sie da unterschreibt.

 

Nun... Man kann es mit der Anfechtung versuchen. Das ginge relativ problemlos, wenn sie damals unter Einfluß von Psychopharmaka oder Betäubungsmitteln gewesen wäre. Die behörden könnten allerdings ihren aktuellen Zustand in Frage stellen. ansonsten bleibt noch der Weg zum Anwalt und as kann teuer werden.. 

Am besten sollte dann deine Mutter einen Anwalt oder eine Rechtsberatung aufsuchen !

 

Hallo Yve91, du hast ein Recht zur Akteneinsicht der Krankenakte, dafür gibt es ein Gesetz! Laß diese dir die Akte geben und weise darauf hin!  Wende dich an den Arzt. In der Akte muß eine Kopie der Unterschriftserklärung sein sowie vom Jugendamt.

Du kannst dich auch an den Hausarzt wenden.

Einen Anwalt mußt du nicht unbedingt einschalten, versuche es erst so zu klären. Es gibt andere Mittel und Wege, ein Anwalt kassiert meist nur ab, ich habe das alles hinter mir und noch einiges von mir in etwas ähnlicher Form seit über 20 Jahren. 

Brauchst du Hilfe, melde dich. Wo  wohnst du?

LG Martina