Ist eine Schule eine Behörde?
Und gehört das Lehrpersonal dem Land?
8 Antworten
Hallo,
für die Bildung, den Schulbereich, sind die Bundesländer zuständig. In den Landesregierungen gibt es in der Regel ein Ministerium für Bildung und Wissenschaft. (Oberbehörde) Nachgeordnet sind die Bezirksregierungen oder Regierungspräsidien die die Dienst- und Fachausicht über die Schul- und Oberschulämter ausüben (Mittelbehörde). Die Schulen sind Verwaltungseinheiten der Selbstverwaltung nach dem Grundsatz der Freiheit von Forschung und Lehre. Nicht ganz, die Lehrpläne kommen aus dem KU Mi und werden, wie vorher beschrieben, durch die Instanzen nach unten durgereicht und umgesetzt. Die Lehrkräfte können Angestellte aber auch Beamte sein. Gehören tut dabei jeder sich selbst oder zu seiner Familie. Dienstlich ist er Angehöriger der Schule und damit Bediensteter des Landes. Ausnahmen hiervon: Private Schulträgerschaften. Die Lehrpläne des KU MI gelten aber auch hier (mit Ausnahmen), die Prüfungsordnung gilt auf jeden Fall für alle Prüflinge. Prinzip der vergleichbaren Bildungsabschlüsse. Hieraus folgt: Das Lehrpersonal gehört zur Schule, es ist beim Schulträger beschäftigt. bo!
danke schön :)
Was bedeutet KU Mi?
Die Schule selbst ist keine Behörde, sondern eine Institution. Denn der Begriff "Behörde" ist wie folgt definiert: Eine Behörde oder ein Amt ist eine staatliche Einrichtung, die im weitesten Sinne für die Erfüllung von gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben der Verwaltung des Staates und dabei insbesondere für Dienstleistungen des Staates gegenüber seinen Bürgern zuständig ist. Sie ist das Organ der jeweiligen Körperschaft, für die sie eingerichtet ist. Eine Behörde erhält ihren Auftrag aus den Gesetzen des Staates, in dem und für den sie tätig ist. In föderal verfassten Staaten kann sich Auftrag und Zuständigkeit nicht nur aus dem nationalen Recht, sondern auch aus dem Recht entsprechender Gliedstaaten ergeben. Eine Behörde ist gemäß § 1 Abs. 4 VwVfG „jede Stelle, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt“. Darunter fallen neben den klassischen Verwaltungsträgern auch Organe der Legislative und der Judikative, sofern sie Verwaltungstätigkeiten ausführen (z. B. der Bundestagspräsident bei der Erstattung von Wahlkampfkosten oder der Präsident eines Gerichts bei der Erteilung eines Hausverbots). Darüber hinaus gelten auch Beliehene (z. B. die Sachverständigen des TÜV oder die Bezirksschornsteinfeger) als Behörde, da ihnen durch Gesetz Hoheitsrechte übertragen wurden.
Hallo,
wenn der Abkürzungsfimmel zuschlägt kommt dabei ein KU MI heraus. Der fleißige Typist schreibt Kultusministerium aber auch Ministerium für Kultus und Unterricht oder Ministerium für Bildung und Wissenschaft könnte es je nach Bundesland genannt werden (Oberbehörde). Sorry, künftig kürze ich nicht mehr so schnodderig ab. bo!
die lehrer sind dem schulamt unterstellt und das ist dem bildungsministerium unterstellt .. ja sie sind beim land angestellt ..und leibeigenschaft wurde vor langem abgeschafft
Persönlich nicht, aber rechtlich ja.
Hallo,
wenn der Abkürzungsfimmel zuschlägt kommt dabei ein KU MI heraus. Der fleißige Typist schreibt Kultusministerium aber auch Ministerium für Kultus und Unterricht oder Ministerium für Bildung und Wissenschaft könnte es je nach Bundesland genannt werden (Oberbehörde). Sorry, künftig kürze ich nicht mehr so schnodderig ab. bo!