Darf eine Schule die Schulbescheinigung verweigern?
Mein Bruder geht auf eine Oberschule, er ist 17 Jahre und ist auch schulpflichtig. Für die Kindergeldstelle und eine weitere Behörde brauchen wir jeweils eine Bescheinigung. Eine haben wir bekommen, aber eine zweite bekommen wir nicht. Darf die Schule das verweigern? Gibt es ein Gesetzt, wo eventuell etwas drin steht? Er geht auf eine Schule in Niedersachsen.
3 Antworten
Ich verstehe das Problem nicht - jede Schule erstellt diese Bescheinigung, aber eben nicht in beliebiger Anzahl, sondern ein Mal
Und Nutzer können die einfach kopieren und an diversen Stellen einreichen - weder die Kindergeldstelle noch andere Behörden fordern i.d.R. das Original oder eine beglaubigte Kopie
Ja - die Schule darf es verweigern, beliebig oft diese Bescheinigung auszustellen - jeder Pfarrer kann (gratis) diese beglaubigen
Dagegen bedeutet für jedes Schulsekretariat das Ausstellen von Bescheinigungen keinen geringen Aufwand
Nicht nachvollziehen kann ich Deine Aussage "Die Kindergeldstelle wollte wohl ein Original haben" - bei meinen 3 Kids hat nie die Kindergeldstelle das Original verlangt
Wieso, weshalb und warum, kann ich dir auch nicht sagen! Allerdings war meine Frage auch nicht, wieso diese ein Original haben wollten sondern ob die Schule es verweigern kann. Daher braucht man sich nun wirklich nicht an etwas hochschaukeln, was eigentlich total irrelevant ist für meine Frage :I Danke dennoch für deine Antwort.
Kopier die erste und lass sie beglaubigen (wenn man das überhaupt muss) und gut ist.
Die Kindergeldstelle wollte wohl ein Original haben. Die zweite Behörde hat meine Mutter bereits die erste Bescheinigung geschickt, weswegen eine Kopie nicht erfolgen kann. Bissl dumm gelaufen, ist mir klar. Aber ich hab das jetzt auch erst erfahren, dass er bereits eine bekommen hatte....
Mit welcher Begründung bekommt er die nicht?
Da er bereits eine bekommen hat, brauche er keine zweite Bescheinigung. Meine Mutter hats verpennt oder ist nicht drauf gekommen, diese zu kopieren und hat sie so losgeschickt. Jetzt brauchen wir eben noch eine für die andere Behörde.
Normalerweise sollte es aber für die Schule auch kein Problem sein, dass er eine zweite bekommt. Die Kindergeldstelle wollte wohl ein Original haben. Die zweite Behörde hat meine Mutter bereits die Bescheinigung geschickt, weswegen eine Kopie nicht erfolgen kann. Bissl dumm gelaufen, ist mir klar. Aber ich hab das jetzt auch erst erfahren, dass er bereits eine bekommen hatte....
Nevermind. Im Grunde ist die Frage einfach, ob die Schule das verweigern darf.