Polizeiliche Vorladung - Unschuldig (184 StGb)?
Hey,
ich habe gestern eine polizeiliche Vorladung bekommen, in dem mir die Verbreitung von pornographischen Inhalten an Personen unter 18 zur Last gelegt wurde. (Paragraph 184 (1) Nr 1,2 und 5) Zum „Tatzeitpunkt“ war ich 18 Jahre alt.
Das Problem ist, dass ich mir sicher bin, so etwas noch nie gemacht zu haben. Weder habe ich irgendwelche sexuellen Bilder/Videos an Personen geschickt, noch von jemandem verlangt - und erst recht nicht von Personen unter 18 Jahren…
Soll ich nun zum Anwalt gehen und mir eine Akteneinsicht holen oder selbst zur Vorladung erscheinen? Da ich Student bin schmerzt es sehr, einen Anwalt einzuschalten, wegen etwas, das ich nicht getan habe.Ich freue mich über eure Antworten.
(Ergänzung: Die Vorladung ist in 2 Tagen)
6 Antworten
Ich würde folgendes machen: hingehen und mir genau anhören was genau der Vorwurf ist. Aus dem Brief wird man da nicht schlau. Danach sagst du, dass du dich nicht äußern willst und gehst.
Dann bist du schonmal ein ganzes Stück schlauer als vorher.
Dann kannst du immer noch entscheiden, obs das Wert ist zum Anwalt zu gehen oder nicht.
Wenn du sicher bist, unschuldig zu sein, würde ich an deiner Stelle gar nichts machen.
Nicht du musst deine Unschuld beweisen, sondern die StA deine Schuld.
Die Gefahr besteht immer, bei der Polizei unbedachte Äußerungen zu tätigen, die dir dann auf die Füße fallen.
Akteneinsicht kannst du auch ohne Anwalt beantragen.
Das solltest du dringend dem Gesetzgeber mitteilen, damit der den § 147 (4) StPO entsprechend korrigieren kann.
Wieder etwas gelernt 😀
Beantrage einen Beratungsschein beim Amtsgericht! Damit wäre zumindest die Erstberatung kostenlos möglich.
Ansonsten gibt es laut einer Freundin von mir, die als Anwältin im Bereich Strafrecht arbeitet, eine super wichtige Grundregel: Klappe halten! Sprich, geh zu der Vorladung, höre dir an, was sie dir vorwerfen - aber sag nichts dazu! Absolut überhaupt gar nichts! Wirklich kein einziges Wort, kein Kopfschütteln, kein Nicken! Damit machst du es, wenn es nötig sein sollte, einem Anwalt das Leben auf jeden Fall leichter. Und eine Pflicht, auszusagen, hast du erst vor Gericht, vorher nicht!
Als Beschuldigter musst du auch vor Gericht kein Wort sagen. Abgesehen von den Personalien, die auf Nachfrage anzugeben sind.
Wozu einem Anwalt Geld geben, wenn du doch nichts gemacht hast? Höre dir an, was die Polizei gegen dich vorzubringen hat. Du darfst immer noch schweigen, nachdem du weisst, was dir vorgeworfen wird.
Akteneinsicht beantragen, evt. per Anwalt. Dann kannst du sehen warum die polizei glaubt angelastetes gemacht zu haben. Die erhälst du aber nicht bis in 2 tagen.
Den mund zu halten ist keine blöde idee. Du kannst auch sagen das dir geraten wurde nichts zu sagen bis du einsicht in die akten hast.
Aktenensicht bekommt man nicht ohne Anwalt