Ist eine Kündigungsbestätigung vom Arbeitgeber per WhatsApp in Ordnung?
Hallo zusammen !
ich habe das oben genannte Problem. Ich bin aktuell noch in Elternzeit und möchte mich nach der Elternzeit beruflich verändern und habe aus diesem Grund zum 31.10.15 gekündigt. Die erste Kündigung habe ich mit Einschreiben+Rückschein verschickt. Meinem Chef wurde von der Post ein Zettel eingeworfen dass das Einschreiben zur abholung bei der Post liegt. Nach ettlichen vergangen Tagen kam das Einschreiben zu mir zurück. Geistesgewertig habe ich es nochmals peer Einwurf Einschreiben geschickt und es kam lange keine Reaktion. bis dann plötzlich eine WhatsApp nachricht kam. ist das in Ordnung so? ich Bat natürlich im Schreiben um schriftliche Bestätigung,
5 Antworten
Ähm mir ist nicht bekannt, das whatsapp Bestätigungen vor Gericht Stand halten, was für ein komischer Arbeitgeber kümmert sich bitte nicht mal um seine Einschreiben die wohl postlagernd waren? Hast du es das 2te mal auch per Einschreiben mit Rückschein gesendet?? Denn dann müsste ja auch der Rückschein bei Dir eingetrudelt sein.
Für den Fall dass Du ausser besagter Whatsapp Nachricht nichts hast, würde ich mir die Kündigung schriftlich bestätigen lassen. Schreib ein paar Zeilen nimm die und fahr in die Firma und lass Dir vom Chef die Kündigung zum besagten Datum einfach per Unterschrift und Stempel bestätigen.
Komischer AG, nun ja du musst den Zugang der Kündigung nachweisen und wenn dann eine Whats app Meldung kommt wo drinsteht "Bestätige die Kündigung" halte ich es schon als Beweis.
Die Kündigung selbst muss schriftlich erfolgen, während es bei der Bestätigung dazu keinerlei Vorschriften gibt. Solch ein Nachweis gilt daher auch.
und in welchem Gesetz steht das, dass die Whatsapp Nachricht auch gilt..ganz ehrlich bei nem AG der seine Einschreiben auf der Post verpennt, würde ich mir die Kündigung auch schriftlich bestätigen lassen zumal es noch um jede Menge Urlaubstage geht, wie die FS schreibt!
Niemand ist verpflichtet, den Erhalt einer Kündigung zu bestätigen.
Der Empfänger einer Kündigung muß diese nicht bestätigen. Es reicht wenn der Absender den (fristgerechten) Zugang nachweisen kann.
Eine Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung und bedarf keiner Bestätigung.
der Chef schreibt in der whatsapp Nachricht dass er meine Kündigung fristgerecht erhalten hat. jedoch eben nicht schriftlich (Per Post) zumal es da auch noch um eine menge Urlaubstage geht