Ist eine Kündigung des Mieters per SmS am 3. des Monats rechtskräftig, wenn ich geantwortet habe?

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Eine Ankündigung ist keine Kündigung im Sinne des Gesetzes. Kündigung einer Wohnung ist von beiden Seiten nur in Schriftform (egal ob hand- oder maschinenschriftlich) wirksam. Sie muss jeweils im Original unterschrieben sein. Werden diese formalen Voraussetzungen nicht erfüllt, ist die Kündigung unwirksam.

Wenn die Mieter ausziehen möchten, müssen sie die Kündigung beide unterschreiben, insofern beide Im MV stehen. Nur dann wäre sie wirksam.

Wenn jetzt formal korrekt gekündigt würde, wäre das bei heutigem Ablauf des 3. WT Oktober nur noch frühestens zum 31. Januar möglich.

Es wäre sinnvoll, einen Aufhebungsvertrag abzuschließen um evtl. früher die Wohnung zurückgeben zu können, wenn denn das im beiderseitigen Interesse läge.

Lass Dir eine schriftliche Kündigung - von beiden unterschrieben - geben. Die Kündigungsfrist ergibt sich aus dem Mietvertrag. Die SMS war erst einmal eine Ankündigung, hat also wenig rechtlichen Wert. Da der 3. ein Feiertag war, gilt der nächste Werktag, also der 5. Oktober, für die dreimonatige Kündigungsfrist.

Jetzt meine Frage: Ist die Auszugs-Ankündigung per SmS schon ein rechtskräftige Kündigung?

Das ist unwirksam.

oder müssen die Mieter bis zum 03. ( gilt viell. diesmal erst der. 05. d. Monats ? - wg. Feiertag + Sonntag ) zum 30. Dezember schriftlich gekündigt haben ?

Muss morgen beim Vermieter sein und nicht zum 30. Dezemeber sondern zum 31. Dezember

Welches Kündigungs--Datum müssen Sie angeben, wenn sie jetzt erst am 15. Oktober kündigen?

31. Januar

topmail 
Beitragsersteller
 04.10.2015, 12:49

Oh, Entschuldigung! Ich habe gerade bemerkt, dass ich statt 31. Dezember den 30. angegeben habe. Natürlich ist es der 31.!

Trotzdem vielen Dank für die Nachricht.

Eine Kündigungsfrist per sms ist nicht rechtsgültig. Eine Kündigung muss immer schriftlich (Brief, Fax oder email) erfolgen. Außerdem wird eine Kündigung immer erst wirksam, wenn der Empfänger den Eingang dieser bestätigt. Die Kündigungsfrist ist normalerweise im Mietvertrag aufgeführt. Diese Frist kann verändert werden, wenn beide Vertragspartner einverstanden sind.

anitari  04.10.2015, 12:36

Per Fax oder E-Mail ist nicht Schriftform, daher unwirksam.

Die Kündigung ist, ohne Bestätigung, wirksam sobald sie dem Empfänger zugegangenen ist.

Ist die Auszugs-Ankündigung per SmS schon ein rechtskräftige Kündigung?

Nein.

Mietvertragskündigungen sind ausschließlich in Schriftform mit Originalunterschrift wirksam.

oder müssen die Mieter bis zum 03. ( gilt viell. diesmal erst der. 05. d. Monats ? - wg. Feiertag + Sonntag ) zum 30. Dezember schriftlich gekündigt haben ?

Bis zum 3. Werktag. Der ist im Oktober 2015 morgen.

Welches Kündigungs--Datum müssen Sie angeben, wenn sie jetzt erst am 15. Oktober kündigen?

31. Januar 2016 sofern die schriftliche Kündigung bis 3. Werktag im November beim Vermieter ist.

Ersatzweise kann man statt einem festen Datum " zum nächstmöglichen Termin" schreiben.