Ist eine Kassaprüfung im Verein gesetzlich vorgegeben?
Hallo!
Ich bin schon jahrelang Mitglied eines Modellbauvereins und seit einem Jahr habe ich das Amt des Kassiers übernommen. Das letzte Mal hat alles super funktioniert mit der Kassaprüfung und wir sind pünktlich zur Jahreshauptversammlung fertig geworden.
Dieses Mal finde ich mit meinem Kassaprüfer keinen guten Termin und er meint, die wäre ohnehin nicht zwingend notwendig - stimmt das? Hat jemand von euch Erfahrung damit? Danke für eure Antworten!
4 Antworten
Eine Kassenprüfung ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. In der Regel ist das aber in der Satzung enthalten; daß Kassenprüfer bei Euch gewählt werden, deutet darauf hin, daß das in der Satzung verankert ist.
Wenn es in der Satzung steht, dann müssen die Kassenprüfungen auch durchgeführt werden - die Entlastung des Vorstandes wird sonst meist durch die MV nicht gewährt - allerdings wird die Entlastung weithin überbewertet und stellt mehr oder weniger lediglich eine Anerkennung der Tätigkeit dar und wirkt sowieso nur intern.
Bei der Entlastung wird der Vorstand lediglich von der (internen) Haftung bereits bekannter Tatsachen freigestellt - aber wenn etwas "schief laufen würde", wäre das zum Zeitpunkt der Entlastung meist nicht bekannt und würde daher auch nicht greifen.
Kann die Kassenprüfung nicht vorgenommen werden, dann kann die Entlastung verschoben werden.
Die Mitgliederversammlung kann aber auch ohne Kassenbericht und Kassenprüfung die Entlastung erteilen.
- Ja. Allerdings der Zeitpunkt, der kann schon mal verschoben werden.
- Sie könnte dennoch den Vorstand auch ohne Kassenbericht und ohne Kassenprüfbericht entlasten.
- Findet keine Entlastung statt, wird dem Verein nichts anderes übrig bleiben, als den Kassenbericht, den Kassenprüfbericht und die Entlastung zu einem späteren Zeitpunkt in einer außerordentlichen Mitgliederversammlung nachzuholen.
https://www.vereinswelt.de/kein-kassenbericht-jahreshauptversammlung
Wenn die Satzung eine Kassenprüfung vorsieht, wäre es satzungswidrig, keine durchzuführen.
Die Kassenprüfung bildet im Regelfall die Grundlage für die Entlastung des nach § 26 BGB tätigen Vorstandes.
Diese kann zwar im Zweifel auch ohne Kassenprüfung von der Mitgliederversammlung erteilt werden, jedoch würde ich als Vorstand darauf bestehen, dass eine solche Kassenprüfung stattfindet.
Im Zweifel wäre die Entlastung ohne Kassenprüfung im Nachgang beim Auftauschen neuer Tatsachen anfechtbar, da diese nicht satzungskonform zustande gekommen ist.
Günter
Imn Eurer Jahreshauptversammlung musst Du den Jahresabschluss vortragen.
Der Kassenprüfer muss bestätigen, dass die Kassenführung ordnungsgemäß war.
Ohne sein Placet wird Dir die Hauptversammlung keine Entlastung erteilen können.
Wenn eine Kassenprüfung nicht notwendig wäre, warum sollte man dann Kassenprüfer wählen?