eingeschränkte Besuchszeiten durch Vermieter in Sozialwohnung?
Hey! Ich habe ein paar Tage bei meinem Freund übernachtet, er wohnt zusammen mit seiner Mutter in einer Sozialwohnung eines Wohnhauses, die vom Amt finanziert wird. Der Hausmeister hat mich morgens aus dem Haus gehen sehen und droht nun mit Abmahnung und fristloser Kündigung und will zudem pro Tag 26,90€ an dem ich da war, weil ich außerhalb der, in der Hausordnung vorgegebenen, Besuchszeiten dort war. ( 11-22 Uhr, übernachten ist verboten). Nun frage ich mich ob das alles überhaupt rechtens ist? Ich hab gelesen, dass ein Vermieter Besuch nicht verbieten oder Zeiten vorschreiben dürfen, das verstößt gegen Artikel 2 des Grundgesetzes, das Persönlichkeitsrecht. Nur weil die miete vom Amt übernommen wird, kann man jmd doch nicht einfach in seinen Persönlichkeitsrechten einschränken oder? Oder gibt es dort andere Regelungen und er hat recht?
Bitte helft mir, der Typ ist echt bescheuert und dreist und ich würde ihm zu gerne eins reinwürgen damit dass ich recht habe! ;) schonmal Danke im Voraus :)
11 Antworten
Oder gibt es dort andere Regelungen und er hat recht?
Natürlich hat der Hausmeister kein recht. Der Hausmeister möchte sich wohl sein Gehalt etwas aufbessern. Ich würde mich unverzüglich bei dem Vermieter Beschwerden - und zwar schriftlich! Und was ist das bitte für eine Hausordnung - die scheint nur für "die Tonne" zu sein?!?
Der Vermieter kann nicht seine eigenen Moralvorstellungen per Mietvertrag dem Mieter aufzwingen. Dies gilt auch für alle Klauseln, in denen dem Mieter vorgeschrieben wird, dass der Besuch die Wohnung zu einem bestimmten Zeitraum spätestens wieder verlassen haben muss. Formulierungsbeispiel: ......Besucher haben das Haus um 22:00 Uhr zu verlassen.
nein auf gar keinen Fall. Die Wohnung ist gemietet, es gibt einen Mietvertrag und damit kann der Mieter selber entscheiden, wann und wie häufig er Besuch empfängt. Solange er die gesetzlichen Ruhezeiten einhält, also der Besuch zb nachts im Treppenhaus keinen Lärm macht, kann der Vermieter nichts dagegen sagen. Eine fristlose Kündigung wäre absolut unwirksam. Der Vermieter hat lediglich ein Recht darauf informiert zu werden, falls jemand zur Untermiete bei seinem Mieter wohnt, soweit ich weiß, darf man bis zu 6 Wochen bei jemandem wohnen, ohne das dem Vermieter zu melden. Danach muss man Bescheid geben. Zu deiner Sicherheit solltest du umgehend Mitglied beim Mieterverein werden, die kennen sich mit solchen Vermietern bestens aus. Die schreiben dem notfalls einen Brief und weisen ihn in die Schranken. Der Vermieter geht einfach davon aus, dass du deine Rechte nicht gut genug kennst.
Das ist ja wohl die Höhe!!! Natürlich ist es nicht rechtens, in einem Mietshaus Besuchszeiten zu verordnen und dass er jetzt auch noch Geld verlangt, weil du mal ein paar Tage dort übernachtet hast, ist in meinen Augen kriminell. Etwas anderes wäre es, wenn du dauerhaft dort wohnen würdest, dann könnte der Hauseigentümer die Nebenkosten neu berechnen. Ich würde mich mal an die Hausverwaltung wenden und denen diese Angelegenheit schildern. Ich kann mir nicht vorstellen, dass dieser Mann in deren Sinne handelt.
Der Hausmeister hat einen ausgewachsenen Vogel. Er hat natürlich nicht recht.