Ist eine Jahresinventur im Handel wirklich gesetzlich Pflicht?

3 Antworten

Nach den gesetzlichen Bestimmungen des HGB ist ein Unternehmer jedes Jahr zum Gleichgen Zeitpunkt dazu verpflichtet eine Jahresinventur zu vollziehen. 

Die Inventur kann dabei genau zum 31.12. oder zu einem verschobenen Jahresabschluss z. b. 30.06. stattfinden. 

Wichtig ist, dass alle Güter, die einer Erfassung unterliegen, auch aufgenommen werden. 

Verschieben ist nicht möglich. 

Eine Inventur ist gemäß HGB für den Gewerbebetrieb vorgeschrieben.

Allerdings lässt das HGB einen zeitlichen Spielraum zu. Wenn Ihr im nächsten Jahr keine Inventur durchführt, wäre diese noch bis Ende Februar des Folgejahres möglich.

derPicknicker 
Beitragsersteller
 05.12.2016, 11:38

Danke, dann kann es nur so sein, dass wir im nächsten Jahr schliessen.

Die Inventur wurde sonst immer zum 30.06 durchgeführt.

Sie ist im HGB vorgeschrieben und Pflicht nach dem HGB.

"oder kann man einfach mal sagen " letztes Jahr war so gut, nächstes Jahr müssen wir dann nicht"?"

Nein könnt ihr nicht.